In der Beratung von Familien mit Gewalthandlungen kommt es darauf an, die Betroffenen durch möglichst niederschwellige Zugänge zu erreichen, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie durch Gespräche oder die Vermittlung weiterer, z.B. ambulanter Hilfen zu unterstützen. Für den Fall, dass Kinder oder Jugendliche in ihrer Familie nicht sicher sind und die ambulante Unterstützung nicht ausreicht, um ihren Schutz zu gewährleisten, hat das SOS-Beratungszentrum Kinderschutz die Aufgabe, zu intervenieren und weitere Schutzmaßnahmen nach § 8a SGB VIII einzuleiten.
Petra Ludt-Vogelgesang, SOS-Beratungszentrum Kinderschutz Saarbrücken
© SOS-Kinderdorf e.V. / Foto: Peter Schinzler
Erfolgt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Meldung durch Dritte, stehen die Beraterinnen und Berater den anfragenden Institutionen, z.B. der Schule, Kita oder Kinderklinik, im Rahmen der Gefährdungseinschätzung und der Gesprächsführung beratend zur Seite oder werden als "insoweit erfahrene Fachkräfte" tätig.
Wie lassen sich bei Grenzverletzungen und Gewalt im familiären Umfeld gemeinsame Ziele für die Beratung festlegen? Wie läuft ein Beratungsprozess im Kinderschutz ab und woran lässt sich der Erfolg messen? Diese und weitere Fragen beantwortet Petra Ludt-Vogelgesang vom SOS-Beratungszentrum Kinderschutz Saarbrücken in den folgenden Kurzfilmen.