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Erziehungs- und Familienberatung

Fachliche Begleitung von Familien in Erziehungsfragen

SOS-Kinderdorf bietet an zahlreichen Standorten sozialpädagogische und psychologische Beratung – insbesondere Erziehungs- und Familienberatung – an. Dabei ist die Beratung meist Teil eines differenzierteren Leistungsspektrums der SOS-Einrichtungen, so dass sie sowohl als eigenständige Hilfeform als auch in Verbindung mit bzw. in Ergänzung zu weiteren Hilfeformen in Anspruch genommen werden kann.

SOS-Erziehungs- und Familienberatung

Unterstützung in Lebenskrisen und in Erziehungsfragen

Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien, aber auch pädagogische Fachkräfte können sich eine kostenfreie Unterstützung zu wichtigen Erziehungs- und Familienfragen einholen. Solche Fragen, die sich Eltern beispielsweise stellen, sind: „Wie bereiten wir uns und die Kinder auf eine Elterntrennung vor?“ oder „Was können wir bei häufigem und intensivem Streit unter Geschwistern tun?“. Gleichzeitig wird in der Beratung darauf hingearbeitet, dass sich die Unterstützungs- bzw. Ratsuchenden der eigenen Möglichkeiten bewusst werden und daraus Lösungen für sich entwickeln. Denn Beratung zeichnet sich in erster Linie durch die Freiwilligkeit, die Vertraulichkeit und die Niedrigschwelligkeit aus und ist grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht.

Von präventiven Hilfen bis hin zur Krisenintervention

Ein inhaltlicher Schwerpunkt und auch wesentliches Kennzeichen der SOS-Beratungsstellen sind präventive Leistungen – z. B. Elternabende in Kindertagesstätten oder Elterntraining – um frühzeitig Auffälligkeiten in Erziehungs- und Familienprozessen zu begegnen, bevor sich diese als Problemstellungen verfestigen. Weitere Bestandteile der Erziehungs- und Familienberatung können die Diagnostik, Therapie mit Kindern und Familien, Trennungs- und Scheidungsberatung, Mediation, Krisenintervention sowie die Einzel- und Paarberatung Erwachsener sein.

Fundierte Beratung durch Fachpersonal – anonym und streng vertraulich

Wesentlich ist, dass die Erziehungs- und Familienberatung immer vertraulich ist, weil die Berater der Schweigepflicht im Sinn des § 203 StGB/Offenbarung von Privatgeheimnissen unterliegen. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können sich anonym und eigenständig, also ohne Zustimmung und Kenntnis der Personensorgeberechtigten, an die Erziehungs- und Familienberatung wenden, da auch sie laut SGB I einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungs- und Familienberatung sind Fachkräfte der Psychologie und Sozialpädagogik und haben in der Regel spezifische Zusatzausbildungen, so bspw. in Mediation oder Diagnostik.