Ein klares und sicheres Arbeitsverhältnis
SOS-Kinderdorfmütter und -väter stehen in einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis – mit Gehalt, Sozialversicherung, Urlaub und freien Tagen. Die Vergütung entspricht der außergewöhnlichen Aufgabe und dem besonderen persönlichen Einsatz und ist daher höher als die reguläre Vergütung für Erzieher/-innen – mit zusätzlichen Sozialleistungen und einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Die Arbeit als SOS-Kinderdorfmutter oder -vater erfordert das ständige Reflektieren des eigenen Handelns: Regelmäßige Supervision und Fortbildung sind wichtige, vom Kinderdorfverein finanzierte Aspekte des beruflichen Alltags. Die SOS-Kinderdorfmütter und -väter werden dafür von der Arbeit freigestellt und finanziell unterstützt. Für den Lebensunterhalt der Kinderdorffamilie bekommen sie zusätzlich Wirtschaftsgeld.
Eine Ehe oder Partnerschaft ist kein Hindernis
Eine Ehe oder Partnerschaft ist kein Hindernis – die Stabilität der Beziehung und die Bereitschaft des Partners, Sie in Ihrer umfassenden Aufgabe als Kinderdorfmutter oder -vater zu unterstützen, hingegen eine wichtige Basis. Für den SOS-Kinderdorf e.V. ist es wichtig, dass der Partner sein/ihr Leben im Kinderdorf mit den persönlichen Lebensvorstellungen und der Berufstätigkeit außerhalb des Kinderdorfes vereinbaren kann. Auch ein eigenes Kind ist willkommen, sollte aber mindestens vier Jahre alt sein. Da die Ausbildung arbeitsintensiv ist, kann diese Zeit mit einem jüngeren Kind belastend sein.