SOS-Fachtagung 2001
Unterstützen, schützen, eingreifen – Sicherung des Kindeswohls zwischen Hilfe und Kontrolle
Jährlich werden an deutschen Gerichten 12.000 Fälle verhandelt, die eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des Paragrafen 1666 BGB zum Gegenstand haben. Diesen Verfahren geht häufig eine lange Kette von sozialpädagogischen Maßnahmen voraus, mit Hilfe derer die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe versuchen, das Wohl eines Kindes zu sichern. Gelingt dies nicht im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten, müssen Gerichte Entscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für Eltern und Kinder treffen.
Der Rechtsbegriff des Kindeswohls ist jedoch nicht eindeutig bestimmt. Entsprechend sind die inhaltlichen Auslegungsspielräume groß und Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls kaum standardisiert. Daraus ergeben sich für alle Beteiligten mehr oder weniger unklare Situationen und Handlungsunsicherheiten: Von sozialpädagogischen Fachkräften wird ein hohes Maß an Selbstregulierung gefordert, wenn sie in dem formell wenig geregelten Arbeitsfeld zwischen Unterstützung der Familie und Ausübung des staatlichen Wächteramtes professionell zu handeln und Gefahren für das Kindeswohl abzuwenden haben. Juristinnen und Juristen greifen punktuell in einen Prozess ein, wobei sie sich auf die Rechtsgrundlage stützen, ohne aber die Gesamtsituation umfassend einschätzen und beurteilen zu können. Und Eltern und Kinder befinden sich in einer ohnehin stark belasteten Lebenssituation, in der zusätzlich aus ihrer Sicht schwer einzuschätzende und wenig zu beeinflussende Anforderungen von außen an sie gestellt werden. Auf welche Art und Weise und mit welchen Methoden setzen Fachkräfte der Jugendhilfe sowie Juristinnen und Juristen an Familiengerichten ihren Handlungsauftrag um? Wie nutzen sie ihre Spielräume und wie gewinnen sie darin Handlungssicherheit und nicht zuletzt Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung? Welche Hilfestellungen brauchen Eltern, um bei drohender Kindeswohlgefährdung selbstverantwortlich handeln zu können und sich als Subjekte anerkannt zu fühlen?
Erabeitet werden sollten Anregungen und Unterstützung für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure im Handlungsfeld Kindeswohlgefährdung. Die Tagung richtete sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Verbänden, Richter und Richterinnen sowie interessierte Kolleginnen und Kollegen aus Wissenschaft und Lehre.
Die Tagung fand am 18. Juni 2001 in Hannover und am 29. Juni 2001 in Nürnberg statt.