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Spenden und Steuern
Spende und Steuer

Unternehmensspenden von der Steuer absetzen

Eine echte Win-Win-Situation

Für andere da sein, ohne eine Gegenleistung zu erwarten – darin liegt das wohl größte Potenzial unserer Mitmenschlichkeit. Und dennoch: Wer soziale Verantwortung übernimmt und seinem oder seinen Nächsten in Notsituationen hilft, wird oftmals nicht nur mit dem Gefühl belohnt, etwas Gutes zu tun. Finanzielles Engagement kann sich sogar ganz wortwörtlich bezahlt machen, etwa im Fall von Spenden. Was eine Spende steuerrechtlich bedeutet und wie Sie Ihre Unternehmensspende steuerlich geltend machen können, haben wir im Folgenden zusammengefasst. 

Die mittelständische Firma fördert ein regionales Jugendhilfeprojekt, der Großkonzern setzt sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein – und der kleine Handwerksbetrieb unterstützt die Renovierung einer gemeinnützigen Einrichtung. So unterschiedlich die Formen sozialen Engagements sein mögen, tragen doch alle auf ihre Weise maßgeblich zu einem besseren gesellschaftlichen Miteinander bei. Gerade im Rahmen gelebter CSR pflegen hierzulande immer mehr Firmen quer über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg das Ideal des „ehrbaren, dem Gemeinwohl verpflichteten Kaufmanns“. Laut dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DIZ) ist die Spendenbereitschaft 2020 im Vergleich zum Vorjahr sogar gestiegen.* Eine Entwicklung, die unsere Gesellschaft nachhaltig stärkt, aber auch die Unternehmen selbst in vielerlei Hinsicht voranbringt – sei es in Form gesteigerter Reputation, motivierteren Mitarbeiter oder eines erweiterten Kundenkreises. Damit aber nicht genug der positiven Aspekte: Finanzielles Engagement, etwa durch Spenden, kann in bestimmten Fällen auch einen steuerlichen Vorteil mit sich bringen. Hierfür müssen spendenwillige Unternehmen jedoch einige Regeln beachten.
 

Welche Ausgaben sind steuerlich absetzbar?

Anderen helfen und dabei die eigene Steuerlast senken: Was sich in der Theorie so einfach anhört, wird in der Praxis schnell mal zu einer echten Herausforderung. Das Wichtigste zu Beginn: Unter einer Spende versteht man eine freiwillige Leistung in Form von Geld oder Gegenständen ohne Gegenleistung; steuerlich geltend machen lässt sich die Spende wiederum unter der Voraussetzung, dass sie einer steuerbegünstigten Organisation zugutekommt. Aufwendungen von Unternehmen gelten demnach gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz (EstG) als Spende, wenn sie 

  • der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen (§ 52 bis 54 Abgabenordnung),
  • freiwillig beziehungsweise uneigennützig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung geleistet werden,
  • kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung darstellen (im Gegensatz zum Sponsoring)
  • und nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers stehen.

SOS-Kinderdorf Deutschland ist eine gemeinnützige Organisation im Sinne des § 10 b Einkommenssteuergesetz (EstG) – sprich: Jede Spende für unsere verschiedenen Projekte lässt sich steuerlich geltend machen. Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen hierfür den jeweiligen Betrag als Sonderausgabe innerhalb der jährlichen Steuererklärung angeben; Kapitalgesellschaften ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, Spenden als Betriebsausgaben zu deklarieren. In beiden Fällen gilt: Welche Nachweise das Finanzamt benötigt, hängt grundsätzlich von der Höhe des gespendeten Beitrags ab. Liegt der jährliche Spendenbetrag unter 300 Euro, reicht es aus, die Spende(n) per „vereinfachtem Nachweis“ in Form eines Zahlungsbelegs oder der Kopie eines Kontoauszugs beim Steuerberater einzureichen.
 

Welche Nachweise werden benötigt?

Um höhere Spendenbeträge von der Steuer abzusetzen, benötigt man eine Spendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbescheinigung genannt, die von den meisten Organisationen bis Ende Februar des Folgejahres direkt verschickt wird. Sie gilt als Beleg, dass die Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird und gibt Auskunft über die Höhe der Spendensumme sowie den Namen des Spenders. SOS-Kinderdorf schickt seinen Unterstützern ab Spendensummen von 300,01 Euro automatisch eine Zuwendungsbescheinigung – auf Anfrage werden diese aber auch bei niedrigeren Summen ausgestellt.

Wie viel dürfen Unternehmen maximal absetzen?

Obwohl es bei sozialem Engagement selbstredend nie ein Zuviel des Guten gibt, lassen sich Spendenbeträge nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend machen. So werden maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags aller Einkünfte bei der Steuererklärung als Sonderausgaben deklariert; auch die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich Löhne und Gehälter ist zulässig. Dieselben Abzugsbegrenzungen kommen außerdem bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer zur Anwendung. Überschreiten die Spenden diese Grenze, ist dennoch nichts verloren: Der überschüssige Betrag lässt sich einfach aufs Folgejahr übertragen. Nicht berücksichtigte Zuwendungen – auch als Spendenvortrag bezeichnet – werden dann im kommenden Jahr vorgetragen und im Rahmen des Höchstbetrags abgezogen.

Was bei Unternehmensspenden sonst noch wichtig ist

Für welche konkreten Zwecke man spendet, ist natürlich immer eine ganz individuelle Entscheidung: Passt das Vorhaben zum Profil des Unternehmens? Lässt sich aus einem kurzfristigen Engagement eventuell sogar eine langfristige Spendenstrategie ableiten? Eines steht fest: Mit SOS-Kinderdorf helfen Unternehmen Kindern und Familien in Not, ein behütetes und sicheres Leben zu führen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter


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