In jeder der zehn SOS-Kinderdorf-Familien betreuen wir bis zu sechs Mädchen und Jungen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld bleiben können und außerhalb ihrer Familien untergebracht werden müssen. Häufig nehmen wir Geschwistergruppen in die SOS-Kinderdorf-Familien auf. In Absprache mit den zuständigen Jugendämtern können Sie bis zum Abschluss ihrer Ausbildung im SOS-Kinderdorf bleiben.
In der SOS-Kinderdorf-Familie sollen sich die Kinder und Jugendlichen emotional geborgen fühlen und in der Bewältigung des Alltags Sicherheit und Rückhalt erfahren. Im Zusammenleben mit der SOS-Kinderdorfmutter – als zentraler Bezugsperson – und den anderen Mitgliedern der SOS-Kinderdorf-Familie lernen sie, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren und sich zugehörig zu fühlen. Sie haben die Möglichkeit, ein zweites Zuhause außerhalb der eigenen Herkunftsfamilie zu finden. Die SOS-Kinderdorf-Familien versorgen und organisieren sich im Alltag selbständig. So lernen die Kinder und Jugendlichen die lebenspraktischen Techniken kennen, die sie für ihr späteres Leben benötigen.
Die SOS-Kinderdorfmutter und ihr Team sind qualifizierte Fachkräfte. Sie fördern den Kontakt zur Herkunftsfamilie und beziehen die Kinder und Jugendlichen in die Geschehnisse und Entscheidungen der Kinderdorf-Familie und des SOS-Kinderdorfes mit ein.
Die Kinder und Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen oder Ausbildungsstätten in der Umgebung des Kinderdorfs. In ihrer Freizeit nutzen sie Angebote innerhalb des SOS-Kinderdorfes und gemeindenahe Freizeitangebote. Soziale Kontakte und Freundschaften außerhalb der Dorfgemeinschaft werden durch das SOS-Kinderdorf-Familien-Team unterstützt und gefördert. Die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen passt sich an die "Normalität" im Lebensumfeld an, und die Kinder erleben sich nicht nur als Teil der SOS-Kinderdorf-Gemeinschaft, sondern als Teil der Gesellschaft.
Der Fachdienst des SOS-Kinderdorfs Württemberg berät und unterstützt die SOS-Kinderdorf-Familien und vermittelt bei Bedarf therapeutische Hilfen.
Rechtsgrundlage der SOS-Kinderdorffamilien: § 27 in Verbindung mit den §§ 34 und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)