Bei besonderem Förder- oder Betreuungsbedarf können im Hilfeplangespräch individuelle Zusatzleistungen (IZL) vereinbart werden. Diese sind in der Anlage 3 des baden-württembergischen Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII (siehe Anlage am Ende dieses IZL-Katalogs) geregelt.
Fachlich können verschiedene Bereiche damit abgedeckt werden:
- Individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische und sozialpädagogische Zusatzleistungen.
- Individuelle Zusatzleistungen der Eltern- oder Familienarbeit und der Familientherapie nach allgemein anerkannten Verfahren und Konzepten.
- Individuelle Zusatzleistungen zur Unterstützung der schulischen Förderung, der Berufsfindung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Beschäftigung.
- zur Förderung und therapeutischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
- im emotionalen und sozialen Bereich
- im Bereich der Interessen, Begabungen und Kunst
- im Bereich der schulischen Inklusion
- zur Unterstützung des Familiensystems der jungen Menschen
- durch Eltern- und Familienarbeit
Das Durchschnittsalter der jungen Menschen im SOS-Kinderdorf Württemberg ist durch das Angebot der aktuell zehn SOS-Kinderdorffamilien deutlich niedriger als das Durchschnittsalter in den stationären Jugendhilfeangeboten mit dem Angebot der Wohngruppen. Für die jüngeren Kinder hat die räumliche Nähe der IZL-Angebote mit kurzen Wegen in dem verlässlichen Ort des SOS-Kinderdorfes Württemberg eine hohe Bedeutung
- Der Ort ist vertraut.
- Die Räumlichkeiten sind bekannt.
- Die MitarbeiterInnen der IZL-Angebote sind vertraut.
- Bei Kleingruppen sind auch die anderen jungen Menschen vertraut.