Auch wenn Familienmitglieder in getrennten Haushalten leben, haben sie in der Regel weiterhin ein Recht auf gemeinsamen Umgang. Befindet sich jedoch ein Elternteil in einer problematischen Lebenssituation – beispielsweise auf Grund einer psychischen Erkrankung oder Sucht – oder ist eine Trennung bzw. Scheidung hochstrittig, kann der begleitete Umgang eine sinnvolle Maßnahme sein, um den familiären Kontakt weiterhin zu ermöglichen.
Beim begleiteten Umgang finden die Treffen zwischen Kindern und getrennt lebenden Elternteilen und Geschwistern an einem neutralen Ort und im Beisein einer pädagogischen SOS-Fachkraft statt. Dies soll den Kindern die nötige Sicherheit geben, ihre individuellen Bedürfnisse und Empfindungen mitzuteilen. Auf der anderen Seite werden die Umgangsberechtigten für die Bedürfnisse ihres Nachwuchses sensibilisiert und lernen, den Umgang selbstständig und eigenverantwortlich weiterzuführen.