Verselbständigungswohnen
In dieser Betreuungsform lebt der oder die junge Erwachsene in einer eigenen Wohnung und wird ambulant von einem/r Mitarbeiter/-in betreut. Unser Angebot des Verselbständigungswohnen in Weilheim richtet sich an junge Erwachsene ab 16 Jahren:
- die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrer Familie leben können
- die in einer stationären Einrichtung aufgewachsen sind und sich verselbstständigen wollen
- für die das Wohnen in Gruppenform nicht mehr geeignet ist
- die schon ein hohes Maß an Selbstständigkeit mitbringen, jedoch noch zur Bewältigung des Alltags oder bestimmter Probleme Unterstützung brauchen
Nicht geeignet ist unser Angebot für junge Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung und solche, denen aufgrund einer bestimmten Problematik (manifester Suchtthematik, Suizidalität, akute psychische Erkrankungen die klinisch behandelt werden müssen, länger andauernde psychischen Belastungen, die eine dauerhafte heilpädagogische oder therapeutische Unterbringung erfordern etc.) in unserer Einrichtung kein Hilfsangebot gemacht werden kann.
Gesetzliche Grundlage
Für das Verselbständigungswohnen gelten folgende Rechtsgrundlagen:
- Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen gemäß § 34, 35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII
- Eingliederungshilfe SGB IX als Anschlussmaßnahme an eine Jugendhilfemaßnahme
Das Angebot ist tagessatzfinanziert. Das Amt für Jugend und Familie oder der Bezirk Obb. übernimmt als Auftraggeber die Kosten der Maßnahme. Für die Betreuten fallen daher keine Kosten an.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine gewisse Selbstständigkeit in den Alltagsabläufen z.B. Kochen, Umgang mit Finanzen, Wohnungspflege. Des Weiteren sollen die jungen Erwachsenen sich in einer Ausbildung oder einer schulischen oder vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahme befinden. Zudem ist die Bereitschaft für eine offene Zusammenarbeit elementar.
Aufnahmeprozess
Unser mehrstufiges Aufnahmeverfahren soll sicherstellen, dass junge Menschen bei uns den passenden Ort für ihre Ziele finden.
Im ersten Schritt erfolgt eine schriftliche oder telefonische Anfrage von seitens des Jugendamtes.
Wünschenswert zum Zeitpunkt der Anfrage sind Angaben über den Hilfebedarf, wesentliche Informationen über die derzeitige Situation und eine mögliche zeitliche Perspektive der Hilfe.
Im nächsten Schritt wird der junge Erwachsene zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Dieses Gespräch dient der allgemeinen Information, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Darstellung der Arbeit des Verselbstständigungswohnens.
In einem Motivationsschreiben stellen die jungen Erwachsenen kurz dar, welche Ziele sie im IBW verfolgen wollen.
Stimmen alle Beteiligten (Eltern/Sorgeberechtigte, SozialarbeiterInnen des Jugendamtes, MitarbeiterInnen des Kinderdorfes) der Aufnahme zu, vereinbaren die Beteiligten einen Aufnahmetermin.
Unser Ziel und unser Konzept
Wir betreuen und begleiten junge Erwachsene in ihrem Lebensalltag.
Die jungen Menschen werden im Rahmen des Verselbständigungswohnen auf ein selbstständiges, eigenverantwortliches in die Gesellschaft integriertes Leben vorbereitet. Unser Ziel ist es, für die Heranwachsenden Perspektiven zu eröffnen, damit sie Chancen auf eine sichere Zukunft erhalten. Des Weiteren werden die jungen Menschen in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt und auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit begleitet.
Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit sind:
- Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung und bei der Strukturierung des Tagesablaufs
- Begleitung und Hilfestellung bei allen ausbildungs- und schulrelevanten Themen
- Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten wie Haushaltsführung, Sauberkeit und Hygiene
- Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld
- Abgleich von Wünschen und realistischen Möglichkeiten bezüglich einer Zukunftsperspektive
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Ganzheitliche Gesundheitsfürsorge, ggf. Motivation zur Inanspruchnahme einer therapeutischen Hilfe, bei Bedarf auch Vermittlung
- Stärkung der Beziehungsfähigkeit und der sozialen Verantwortung
- Soziale Teilhabe durch Einbindung in die umgebende soziale Umwelt, z.B. (Sport-) Vereine und Freizeitangebote
- Begleitung und erklärende Einführung bei behördlichen Angelegenheiten
- Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Mieter
- Medienkompetenz
- Gestaltung von zwischenmenschlichen Beziehungen
Betreuungsleistung
Die wöchentliche Betreuungsleistung beträgt 12 Stunden für jeden jungen Menschen. Ein Teil dieser Zeit steht für Aufgaben wie Dokumentation, Gespräche mit Dritten (Ausbildung, Berufsschule, Psychologen, etc.), Teambesprechungen oder Supervision zur Verfügung.
- Einzelsetting im Bezugsbetreuungssystem
- Täglicher persönlicher Kontakt im Alltagsdienst
- Gelegentliche Gruppen- und Freizeitangebote
Räumliche Ausstattung
Dem Verselbständigungswohnen stehen sechs voll möblierte und ausgestattete Einzelapartments verteilt auf dem Gelände des SOS-Kinderdorfs Weilheim zur Verfügung, sowie zwei zweier WGs im Stadtgebiet von Weilheim. Zudem steht dem Angebot ein Sportplatz, Turnhalle und weitere Freizeiträume zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten und der öffentliche Nahverkehr sind fußläufig erreichbar.
