Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche beider Geschlechter ab dem Grundschulalter, in Ausnahmefällen kann auch die Aufnahme jüngerer Kinder angezeigt sein. Die Aufnahme erfolgt in der Regel aufgrund akuter Krisen, die eine sofortige Herausnahme des Kindes/der Kinder aus dem bisherigen Lebensumfeld erforderlich machen. Die weitere Perspektive kann dabei noch völlig offen sein und wird während des stationären Aufenthaltes, der in der Regel nicht länger als sechs Monate anhalten sollte, grundlegend geklärt.
In den Klärungsprozess wird soweit möglich die Herkunftsfamilie intensiv miteingebunden. Die Klärung erfolgt in enger Vernetzung mit dem Jugendamt und allen weiteren beteiligten bzw. erforderlichen Helfersystemen (Kliniken, Therapeuten, Ärzte, etc.).
Krisen sind häufig begleitet von
- Störungen in der sozialen Entwicklung
- tiefgreifenden Verhaltensstörungen und emotionalen Störungen
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- reaktiven Störungen z. B. aufgrund familiärer Belastungen
- Störungen im Bereich Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten, die aufgrund des strapazierten Bindungsgeflechts und der Schwere der Auffälligkeit innerhalb der Familie nicht mehr gefördert werden können
Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme der Kinder sind die §§ 27 ff, insbesondere § 34 und § 35a in Verbindung mit § 36 des SGB VIII.
Unsere Ziele
Durch einen auf den Einzelfall individuell zugeschnittenen, klar strukturierten Rahmen, soll für die Kinder und Jugendlichen zunächst ein sicherer Ort geschaffen werden, der die Grundlage für einen breit angelegten Klärungsprozess bietet.
Weitere Zielsetzungen sind
- Kindern/Jugendlichen einen zeitlich befristeten, adäquaten Lebens- und Versorgungsraum bieten
- ein differenziertes Bild der Befindlichkeit, des Entwicklungsstandes sowie der Lebenssituation des jungen Menschen gewinnen
- intensive Zusammenarbeit mit Eltern, wichtigen Bezugspersonen, dem Jugendamt sowie anderen am Klärungsprozess beteiligten Institutionen und Personen
- Hilfe und Unterstützung beim Übergang in geeignete Betreuungsformen oder bei der Rückführung in das Herkunftssystem
Inhalt der pädagogischen Arbeit
- zielgerichtete Auftragsklärung (Hilfeplanung)
- Bezugsbetreuersystem
- intensive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst
- Diagnostik (projektive Tests, assoziative Methoden wie Puppen- und Rollenspiele, therapeutisches Sandspiel, HAWIK IV, CBCL 4- 18, CFT 1+2)
- laufende Reflexion und Prozessanalyse
- Beobachtung und Dokumentation
- Begleitung von therapeutischen Maßnahmen
- Freizeitgestaltung als Integration in das soziale Umfeld der Klärungsgruppe
- Abschlussbericht mit Empfehlung zur weiteren Perspektive