Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche beider Geschlechter ab dem Grundschulalter. In Ausnahmefällen kann auch die Aufnahme jüngerer Kinder angezeigt sein. Die Aufnahme erfolgt in der Regel aufgrund massiver Krisen, die ein Verbleiben der Kinder in ihrem bisherigen Lebensumfeld zumindest mittelfristig unmöglich machen. Der Aufnahmeprozess wird in Absprache mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie sorgfältig vorbereitet.
Krisen sind häufig begleitet von
- Störungen in der sozialen Entwicklung
- tiefgreifenden Verhaltensstörungen und emotionalen Störungen
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- reaktiven Störungen z.B. aufgrund familiärer Belastungen
- Störungen im Bereich Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten, die aufgrund des strapazierten Bindungsgeflechtes und der Schwere der Auffälligkeit innerhalb der Familie nicht mehr gefördert werden können.
Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme der Kinder sind die §§ 27 ff, insbesondere § 34 und § 35a in Verbindung mit § 36 und §41 des SGB VIII.
Unsere Ziele
Durch einen klar strukturierten Rahmen soll den Kindern und Jugendlichen ein sicheres und stabiles Umfeld geboten werden, das Ihnen eine altersgerechte Entwicklung ermöglicht.
Weitere Zielsetzungen sind
- Aufholen von Entwicklungsrückständen
- Stärkung vorhandener Ressourcen
- soziale Integration
- Entwicklung sozialer Kompetenz
- Förderung von Selbstwertgefühl
- Erhaltung der familiären Bindungen
- regelmäßige Überprüfung, ob eine Reintegration in die Familie möglich ist
- Vorbereitung auf die Selbständigkeit
Inhalte der pädagogischen Arbeit
- Bezugsbetreuersystem
- Intensive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Laufende Reflexion und Prozessanalyse
- Beobachtung und Dokumentation
- Begleitung von therapeutischen Maßnahmen
- Freizeitgestaltung als Integration in das soziale Umfeld der Wohngruppe
- Zielgerichtete Auftragsklärung (Hilfeplanung)