Integrationshelfer
Der Integrationshelfer ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII oder § 35 a SGB VIII oder eine Leistung nach dem SGB IX über die Sozialagentur.
Die Integrationshelfer unterstützen die Kinder und Jugendlichen im Einzelfall in ambulanter Form, zum Beispiel in der Schule oder Kita.
Die Leistung wird in der jeweiligen Einrichtung erbracht, in der das Kind oder der Jugendlichen betreut wird.
Inhalt
Der Integrationshelfer ist eine Leistung für Kinder und Jugendliche, die Begleitung in der Schule oder in der Kita benötigen oder für junge Menschen, die in der Wohngruppe zusätzliche individuelle Hilfe brauchen.
Die Kinder und Jugendlichen sollen in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden und ihre sozial-emotionalen Hemmnisse abbauen. Sie sollen befähigt werden, sich in Regeleinrichtungen, wie Schule und Kita, zu integrieren und so die Sicherheit für eine gesellschaftliche Teilhabe erwerben.
Die Leistung kann von Kindern und Jugendlichen ab dem 3. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Zur Antragstellung gehört ein psychologisches Gutachten des Kindes oder des Jugendlichen.
Dabei darf das Gutachten nicht von dem Träger erstellt werden, der die Leistung erbringen soll.