Tagesgruppe Güsten
Übersicht

Erzieherische Hilfen

Wenn Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen in schwierige Lebenssituationen geraten und mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, können sie sich Rat und Hilfe beim zuständigen Jugendamt holen.
Erfahrene Fachkräfte beraten die Eltern und prüfen, welche Hilfeform die geeignete für die jeweilige Situation ist.
Das SOS Kinderdorf Sachsen-Anhalt bietet folgende Hilfen an, die wir auf den nachfolgenden Seiten näher beschreiben.
  • Integrationshelfer
  • Tagesgruppe in Güsten
  • Wohngruppe und Betreutes Wohnen in Bernburg
  • Wohngruppen in Calbe (Saale),

Wie kann man diese Leistungen in Anspruch nehmen?

Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bzw. die jeweiligen Personensorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Das Jugendamt prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
Die Grundlage der Hilfeleistung ist der Hilfeplan. Dieser wird unter Leitung des Jugendamtes mit den Personensorgeberechtigten, dem Kind oder dem Jugendlichen, den beteiligten Fachkräften, den Lehrern oder Erziehern der Kita, sowie ggfs. weiteren in der Familie tätigen Fachkräften erstellt.
In regelmäßigen Abständen wird die Erreichung der Ziele des Hilfeplanes gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft.
Die Hilfe wird in der Regel zunächst für ein Jahr bewilligt.
Generell können die Hilfen bis zum 17. Lebensjahr bewilligt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen die jungen Volljährigen eigenständig beim Jugendamt einen Antrag stellen, wenn sie der Meinung sind, dass sie in ihrem Entwicklungsprozess noch Hilfe benötigen.