"In jeder Einrichtung soll ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet werden."
Diese als Soll-Bestimmung formulierte Verpflichtung aus dem Kindertagesstätten-Gesetz richtet sich an alle Träger einer Kindertageseinrichtung in Brandenburg. Der Pflicht zur Bildung eines solchen Ausschusses liegt die Annahme zugrunde, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätte nur in engem Zusammenwirken mit den Eltern und anderen Erziehungsberechtigten wirksam wahrgenommen werden kann.
Der Kita-Ausschuss stellt neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, in dem gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder ihren Ausdruck findet. Hier treffen sich die verantwortlichen Erwachsenen, informieren sich, sprechen sich ab und arbeiten vertrauensvoll zum Wohl der Kinder zusammen.
Das Landesjugendamt Brandenburg hat die wichtigsten Aufgaben in einer Empfehlung zusammengefasst.
Der Kita-Ausschuss des Horts der Jahnschule hat sich in der konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung gegeben.