Im Mittelpunkt aller Ausbildungen in unserer durch die Bezirksregierung in 2020 anerkannte Pflegeschule steht der alte Mensch mit seinem Bedürfnis nach individueller Lebensgestaltung. Wir werden Ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen erforderlich ist.
Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau (3-jährige Ausbildung
Wir vermitteln die theoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die Sie für ihre Ausbildung benötigen. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt z.B. in einer Altenpflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Nach der POL-Methode (ein problemorientiertes und damit fächerübergreifendes Lernen) vermitteln wir Ihnen die verschiedenen Unterrichtsinhalte.
Zugangsvoraussetzungen
- gesundheitliche und persönliche Eignung
- Fachoberschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss
- Hauptschulabschluss plus erfolgreich abgeschlossener, mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder eine abgeschlossene einjährige Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in
- schriftlicher Ausbildungsvertrag für die gesamte Ausbildungsdauer mit dem Träger einer
- Einrichtung im Sinne des §4 Abs.3
Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2
- Start: jeweils auf Anfrage
Abendkurs mit 162 Stunden, Förderung durch Jobcenter und Arbeitsagentur per Bildungsgutschein möglich
Zusätzliche Betreuungskraft (Alltagsbegleiter:in)
- Start: jeweils auf Anfrage
Sie werden bei uns lernen, wie Sie ältere Menschen im Alltag unterstützen und begleiten können. In der Alltagsbegleitung werden Sicherheit und Orientierung vermittelt und es wird gezeigt, wie man den Sorgen, Nöten und Ängsten der Seniorinnen und Senioren entgegen wirken kann. Zum Lehrgang zählen auch zwei Praktika zu je vier Wochen wo Sie in Altenpflegeeinrichtungen auch körpernahe Angebote wie Handmassagen oder gemeinsames Singen lernen.
Was muss ich als nächstes machen wenn ich an einer der Ausbildungen teilnehmen möchte?
Wenn Sie Interesse für einem der aufgeführten Angebote haben, wenden Sie sich entweder direkt an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter, um die Voraussetzungen für Ihre Förderung abzuklären.