„Starke-Familien-Gesetz“

14. Februar 2019

Kinderarmut wirksam bekämpfen

Der SOS-Kinderdorf e.V. sieht Verbesserungsbedarf am gemeinsamen Vorhaben des „Starke-Familien-Gesetzes“ von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundessozialminister Hubertus Heil. Der Gesetzentwurf enthält zwar vielversprechende Ansätze, greift aber mit Blick auf das übergeordnete Ziel, Kinderarmut in Deutschland nachhaltig zu bekämpfen, zu kurz. Nachbesserungen sind daher aus der Praxiserfahrung von SOS-Kinderdorf erforderlich, erklärt der Verein anlässlich der ersten Lesung heute im Bundestag.
Das „Starke-Familien-Gesetz“ soll ermöglichen, Kinder aus der verdeckten Armut herauszuholen und die Lebenssituation von Familien mit kleinen Einkommen stärker in den Blick zu nehmen. Kindern sollen unabhängig von den finanziellen Mitteln ihres Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen. Erste Schritte in die richtige Richtung werden aus der Praxissicht von SOS-Kinderdorf mit dem neuen Gesetz durchaus gemacht. „Bei der geplanten Anpassung des Kinderzuschlags ist beispielsweise die Abschaffung der sog. harten ‚Abbruchkante‘ positiv hervorzuheben, die aktuell dazu führt, dass der Kinderzuschlag schon bei geringem Einkommensanstieg der Eltern schlagartig wegfällt“, betont Dr. Birgit Lambertz, stellv. Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführerin des SOS-Kinderdorf e.V. „Auch die Ausweitung des Anspruchsberechtigtenkreises und die vereinfachte Inanspruchnahme können wir aus unserer Praxiserfahrung heraus befürworten“, so Lambertz weiter.
Bisher wird der Kinderzuschlag jedoch nur von etwa einem Drittel der Anspruchsberechtigten beantragt. Mit Blick darauf sieht SOS-Kinderdorf im Gesetzentwurf noch dringend Nachbesserungsbedarf. Der Verein schlägt vor, eine automatische Auszahlung nach dem Vorbild der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag durch das Finanzamt einzuführen. „Nur so wird das Geld auch bei denjenigen Kindern ankommen, die es am dringendsten brauchen. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass gerade dort, wo die Not am größten ist, auch Ablehnung und Scham gegenüber Ämtern und Anträgen besonders ausgeprägt sind“, erklärt Lambertz. 
Neben dem Kinderzuschlag novelliert der Gesetzesentwurf auch das 2011 in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket. SOS-Kinderdorf sieht es als problematisch an, dass die ohnehin knapp bemessenen Leistungen für außerschulische Aktivität von 10 Euro pro Monat nicht erhöht werden sollen. Positiv hervorzuheben ist dagegen nicht nur die neue Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer akuten Versetzungsgefährdung. Auch das Wegfallen des Eigenanteils bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung wird vielen Familien den Alltag erleichtern: „Aus der Praxis wissen wir, dass oft schon ein einziger Euro Unkostenbeitrag dazu führt, dass Kinder aus finanzschwachen Familien ihren Schul- und Spielkameraden buchstäblich beim Mittagessen zuschauen müssen“, erklärt Lambertz.
Die Erhöhung des Betrags für Schulbedarf von 100 auf 150 Euro ist ebenfalls ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch zeigt die Arbeit des Vereins in Hausaufgabenhilfen und ähnlichen Projekten, dass man damit nicht ansatzweise durch das Schuljahr kommt. SOS-Kinderdorf fordert daher, den Betrag deutlich nach oben zu korrigieren.

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