Jugendliche ab 13 Jahren können entsprechend der gesetzlichen Grundlage des §42 SGBVIII in akuten Krisen sofort aufgenommen werden. Es stehen in einer separaten Wohnung 2 Plätze zur Verfügung. Wir stellen die Versorgung, Ruhe und Schutz sicher und klären zusammen mit dem Jugendamt, dem Jugendlichen und den Sorgeberechtigten den Arbeitsauftrag und weitere Handlungsziele ab.
Im Zentrum dieser Arbeit stehen die Krisenbegleitung und die Krisenüberwindung. In besonderen Situationen bieten wir innerhalb von 6 Monaten eine Diagnostik an.
In akuten Notsituationen z.B. familiäre Krisen sind auch kurzfristige Inobhutnahmen von Kindern im SOS-Kinderdorf in Schwalenberg möglich.