Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Heranwachsende, zwischen 16 -21 Jahren, jederlei Geschlechts, Herkunft, Kultur und Religion, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in der Herkunftsfamilie oder ihrem Heimatland leben können. Die Jugendlichen wohnen in von SOS Kinderdorf angemieteten und voll ausgestatteten Wohnungen in einem Appartement oder Wohngemeinschaften mit 2 oder 3 Jugendlichen zusammen.
Alle Wohnungen befinden sich im Sozialraum Garath/ Hellerhof und sind eingebettet in alle anderen Angebote von SOS- Kinderdorf Düsseldorf. Besonders der Jugendtreff mit vielen Angeboten und einem eigenen kleinen Fitnessraum an der Frankfurter Straße kann Treffpunkt für die Jugendlichen sein, ebenso aber auch das Mehrgenerationenhaus oder der SOS-Stadtteiltreff. Es gibt Hausaufgabenbetreuung, aber auch gezielte Nachhilfe – wenn nötig. Obwohl die Jugendlichen entweder zu zweit oder zu dritt in einer Wohnung untergebracht sind, sollen sich die Jugendlichen an vielen Schnittstellen im Alltag begegnen und sich auch über ihre Erfahrungen mit der Verselbständigung austauschen. Dazu werden Treffpunkte, Gruppenstunden und auch gemeinsame Unternehmungen und Ferienfahrten organisiert.
Ziele des Angebotes
Ziel des Angebotes ist es, die weitere Lebensperspektive der Jugendlichen zu klären, sowie deren schulische und berufliche Qualifizierung voranzubringen und bei ihrer sozialen Integration und bei der Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung zu unterstützen.
Die Jugendlichen des Verselbständigungsangebotes erhalten eine individuelle und bedarfsorientierte Begleitung und Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte, die die Jugendlichen ambulant betreuen, d.h. sie mit individueller Terminabsprache vor Ort in ihren Wohnungen oder an anderen Orten treffen. Es arbeiten männliche und weibliche Pädagogen und Sozialarbeiter im Team zusammen. Das Mitarbeiterteam wird durch die Bereichsleitung sowie eine regelmäßige interne Fachberatung und externe Supervision in seiner Arbeit unterstützt.
Grundlegend für eine Aufnahme ist:
- die Freiwilligkeit des Jugendlichen
- ein hohes Maß an Selbständigkeit, um eine Tagesstruktur einhalten zu können
- eine Motivationsfähigkeit des Jugendlichen
- der Wunsch, Eigenverantwortung übernehmen zu wollen und dieses lernen zu wollen,
- die Lernbereitschaft, um Alltagssituationen wie Einkaufen, Haushaltsführung, Sauberkeit und Hygiene zu meistern
- Zuverlässigkeit, z.B. in der Einhaltung von Terminen und Absprachen
- der Ausschluss einer Kindeswohlgefährdung
Mittels eines ressourcenorientierten und ganzheitlichen Ansatzes ist es Ziel, die Selbsthilfekräfte des Jugendlichen adäquat zu fördern und eine realistische Zukunftsperspektive zu erarbeiten.
Lebenspraktische Kompetenzen werden vermittelt, dies sind insbesondere
- die eigenverantwortliche Organisation des Haushaltes, wie Kochen, Einkaufen, Wohnungseinrichtung, -pflege; der Jugendliche lernt sich selbst zu versorgen
- die Strukturierung des Tagesablaufs
- das Entwickeln eigener zeitlicher Vorstellungen von dem, was zu welchem Zeitpunkt getan werden muss, um einen eigenen Zeitrhythmus zu stabilisieren
- eine sinnvolle und zufriedenstellende Freizeitgestaltung
- das Erlernen des Umgangs mit Ämtern und Behörden und die Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten als Mieter, Verbraucher, etc.
- die Entwicklung einer beruflichen Perspektive und der daraus resultierende selbständige und regelmäßige Besuch von Schule, Ausbildung und Arbeit
- das befriedigende Zusammenleben in einer Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
- das Einüben und Erlernen von Selbstdisziplin im Umgang mit Geld, Bedürfnisaufschub und Verzicht auf Unnötiges
Den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen wird Rechnung getragen. Vorrangiges Ziel während der Betreuung ist es, die jungen Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung bezogen auf ihren individuellen Entwicklungsstand zu begleiten und zu unterstützen.
Dieses Angebot der Hilfe zur Erziehung basiert auf:
- § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) in Verbindung mit den § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), § 36 SGB VIII (Mitwirkung Hilfeplan)
- und § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige).