In den SOS-Einrichtungen werden Kinder und Jugendliche betreut, für deren Schutz wir in besonderem Maße verantwortlich sind. Da pädagogisches Handeln weder im familiären noch im fachlichen Kontext gänzlich fehlerfrei sein kann, sind wir gefordert, Maßnahmen und Verfahren zu etablieren, um junge Menschen vor Unrechtshandlungen jeglicher Art zu schützen.
Der SOS-Kinderdorf e.V. nimmt seine Verantwortung zum Schutz der Betreuten durch unterschiedliche Präventionsmaßnahmen wahr: Um die Einrichtungen und pädagogischen Mitarbeiter/-innen zu unterstützen und zu sensibilisieren, hat der Verein verbindliche Leitlinien und Handreichungen zum Kinderschutz entwickelt. Zudem finden regelmäßig Fachveranstaltungen und Fortbildungen statt, in denen sich Fachkräfte mit Überforderungssituationen im pädagogischen Alltag auseinandersetzen. Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinsehens zu etablieren, in der keinerlei physische oder psychische Grenzverletzungen gegenüber den uns anvertrauten Menschen geduldet werden. Für den Fall, dass es dennoch zu einem Übergriff kommt, greift ein Verfahren, das klar regelt, mit welchen Schritten darauf zu reagieren ist.
Die Aufarbeitung des Runden Tisches zur Heimerziehung in den 1950er bis 1970er Jahren hat auch für SOS-Kinderdorf den Anstoß gegeben, sich mit Übergriffen in den eigenen Einrichtungen auseinanderzusetzen. Im Jahr 2010 wurde die Interne Anlauf- und Monitoringstelle für kindeswohlgefährdende Grenzüberschreitungen (IAMst) eingerichtet. Junge Menschen sowie ehemalige Betreute können sich an die Meldestelle wenden, wenn sie Unrecht erlitten haben. Zusätzlich wurde der extern begleitete Fachbeirat Kinderschutz ins Leben gerufen. Damit ist der Kinderschutz in der Organisation SOS-Kinderdorf institutionell verankert und es wird eine professionelle Auseinandersetzung mit Themen wie Macht, Abhängigkeit, Gewalt und Missbrauch gefördert.