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Bremer Wegweiser

Orientierung in der Bremer Kinder- und Jugendhilfe

In § 5 Absatz 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist festgeschrieben, dass die Leistungsberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe äußern dürfen. In Absatz 2 des sogenannten Wunsch- und Wahlrechts ist zudem festgelegt, dass dieser Wahl und diesem Wunsch zu entsprechend ist, sofern beides nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Damit ein Sorgeberechtigter dieses Recht wahrnehmen kann, muss er sich auf einem einfachen Weg einen Überblick über die Kinder- und Jugendhilfe in Bremen verschaffen können. Damit dies möglich ist, setzt sich das SOS-Kinderdorf Bremen bereits seit Jahren dafür ein, dass die im „Bremer Wegweiser“ vorhandenen Daten an zentraler Stelle durch das Jugendamt Bremen veröffentlicht werden.

Leider ist dies bisher nicht geschehen und deshalb veröffentlicht das SOS-Kinderdorf Bremen an dieser Stelle selbst eine Übersicht seiner Leistungen unter der Überschrift „Bremer Wegweiser“.

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Einrichtungsleitung Dr. Lars Becker