Das Ziel der Psychologischen Diagnostik ist eine differenzierte Einschätzung über die bestehenden Konflikte und deren Wirkungszusammenhänge zu gewinnen sowie die vorhandenen Ressourcen eines Kindes bzw. Jugendlichen zu erfassen.
Die Psychologische Diagnostik stellt ein eigenständiges Hilfsangebot dar und umfasst die systematische Gewinnung von Daten durch die Exploration, die Anamneseerhebung, die Anwendung psychologischer Testverfahren sowie die Verhaltensbeobachtung. Die Ergebnisse werden anschließend geprüft und in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Für dieses Angebot besteht eine eigenständige Leistungs- und Entgeltvereinbarung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 SGB VIII.