Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Gebärdensprache hat die Sicherung und Stärkung der Erziehungsfunktion der Familie im Fokus. Dabei ist die Verbesserung der Lebenssituation der im Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen das zentrale Ziel. Eine Hilfe kann sowohl für Einzelkinder als auch für Geschwister gewährt werden.
Die Begleitung der Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben findet in Gebärdensprache und/oder Lautsprache statt und ist an Fähigkeiten der Beteiligten ausgerichtet. Die Familien werden während der Bewältigung von Alltagsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen begleitet. Die Familien erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Voraussetzung für den erfolgreichen Verlauf einer Sozialpädagogischen Familienhilfe in Gebärdensprache ist die Bereitschaft, zielorientiert an der Verbesserung der eigenen Lebenssituation mitzuwirken. Beauftragt wird eine SPFH über das Jugendamt.
Auf einen Blick
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Gebärdensprache gemäß § 31 SGB VIII
- Fallgruppe I und II
- außerhalb Bremens mit Erstattung der Fahrtkosten