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Betreutes Jugendwohnen
Begleitung in die Selbständigkeit

Betreutes Jugendwohnen

Das SOS-Kinderdorf Bremen begleitet junge Menschen ab 16 Jahren, die weder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Wohngruppe bedürfen noch vollkommen selbständig in einer eigenen Wohnung leben können, im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens (BJW). 
Die jungen Menschen leben dabei entweder
  • in einer selbst angemieteten Wohnung oder
  • zunächst in einer Wohnung des SOS-Kinderdorfs Bremen. 
Dafür werden an zahlreichen Standorten in Bremen-Süd, -Mitte, -West und -Ost Plätze in Einzelapartments sowie 2er- und 3er-Wohngemeinschaften vorgehalten. 
Unsere pädagogischen Fachkräfte leisten Hilfe zur Selbsthilfe, fördern selbständige Problemlösungen und entwickeln mit dem jungen Menschen realistische Lebensperspektiven. 
Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Betreuungsintensität (Module I-IV) mit dem Jugendamt festgelegt. 

Auf einen Blick

  • Betreutes Jugendwohnen (BJW)
  • gemäß § 34, 41 SGB VIII
  • Betreuungspauschalen I-IV
  • im eigenen Wohnraum oder zunächst in SOS-Wohnungen 
  • auch in Gebärdensprache

SOS-Ambulante Hilfen Bremen

SOS-Ambulante Hilfen Bremen
im gesamten Bremer Stadtgebiet aktiv 
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