
Betreutes Jugendwohnen
Begleitung in die Selbständigkeit
Betreutes Jugendwohnen
Das SOS-Kinderdorf Bremen begleitet junge Menschen ab 16 Jahren, die weder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer Wohngruppe bedürfen noch vollkommen selbständig in einer eigenen Wohnung leben können, im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens (BJW).
Die jungen Menschen leben dabei entweder
- in einer selbst angemieteten Wohnung oder
- zunächst in einer Wohnung des SOS-Kinderdorfs Bremen.
Dafür werden an zahlreichen Standorten in Bremen-Süd, -Mitte, -West und -Ost Plätze in Einzelapartments sowie 2er- und 3er-Wohngemeinschaften vorgehalten.
Unsere pädagogischen Fachkräfte leisten Hilfe zur Selbsthilfe, fördern selbständige Problemlösungen und entwickeln mit dem jungen Menschen realistische Lebensperspektiven.
Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Betreuungsintensität (Module I-IV) mit dem Jugendamt festgelegt.
Auf einen Blick
- Betreutes Jugendwohnen (BJW)
- gemäß § 34, 41 SGB VIII
- Betreuungspauschalen I-IV
- im eigenen Wohnraum oder zunächst in SOS-Wohnungen
- auch in Gebärdensprache
SOS-Ambulante Hilfen Bremen

SOS-Ambulante Hilfen Bremen
im gesamten Bremer Stadtgebiet aktiv
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