Der Begleitete Umgang (BU) ist als ein Baustein umfassenderer Maßnahmen zum Schutz eines Kindes bzw. von mehreren Kindern zu verstehen, die nicht selten in hochstrittigen Familiensituationen leben. Die Hilfen sind darauf ausgerichtet, das Wohl der jungen Menschen zu fördern und ihre Entwicklungsbedingungen zu verbessern.
Das langfristige Ziel ist die Verselbstständigung des Kontaktes zwischen dem Kind und den Elternteilen durch die Überwindung von Kommunikationsbarrieren. Die Umgangsberichtigten sollen für die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Kinder sensibilisiert werden. Gleichzeitig sollen die jungen Menschen befähigt werden, ihre eigenen Bedürfnisse und Empfindungen den Beteiligten mitzuteilen.
Auf einen Blick
- gemäß § 18,3 SGB VIII und §§ 1684, 1685 BGB
- Modul 1: Unterstütze Umgänge
- Modul 2: Begleitete Umgänge
- Modul 3: Beaufsichtigter/geschützter Umgang
- Modul 4: Elternberatung zum begleiteten Umgang