Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang (BU) ist als ein Baustein umfassenderer Maßnahmen zum Schutz eines Kindes bzw. von mehreren Kindern zu verstehen, die nicht selten in hochstrittigen Familiensituationen leben. Die Hilfen sind darauf ausgerichtet, das Wohl der Kinder zu fördern und ihre Entwicklungsbedingungen zu verbessern.
Das langfristige Ziel ist die Verselbstständigung des Kontaktes zwischen dem Kind und den Elternteilen durch die Überwindung von Kommunikationsbarrieren. Die Umgangsberichtigten sollen für die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Kinder sensibilisiert werden. Gleichzeitig sollen die jungen Menschen befähigt werden, ihre eigenen Bedürfnisse und Empfindungen den Beteiligten mitzuteilen.
Das SOS-Kinderdorf Bremen bietet bereits heute Begleitete Umgänge an. Ab September 2026 wird dieses Angebot durch ein spezialisiertes Team ausgeweitet.
Auf einen Blick
- Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
- gemäß § 18,3 SGB VIII und §§ 1684, 1685 BGB
- Leistungsmodule 1-4
- Unterstützer/Begleiteter/Geschützter Umgang
- mit Elternberatung zum Umgang
- an neutralen Orten des Trägers
- auch in Gebärdensprache

