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Ambulante Hilfen für hörgeschädigte und gehörlose Menschen

Ambulante Hilfen in Gebärdensprache

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Gebärdensprache hat die Sicherung und Stärkung der Erziehungsfunktion der Familie im Fokus.

Hilfe zur Selbsthilfe für Familien mit einem oder mehreren hör­geschä­digten/gehör­losen Mitgliedern

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung umfassen ein breites Leistungsspektrum. Ihr vorrangiges Ziel ist die Aktivierung vorhandener Ressourcen innerhalb der Familie und des Umfelds. Damit wird ein Beitrag geleistet zu einer möglichst selbständigen Bewältigung der vorhandenen Herausforderungen.
Das SOS-Kinderdorf Bremen bietet seine ambulanten Maßnahmen seit Jahren auch für Familien an, in denen eine oder mehrere Personen hörgeschädigt oder gehörlos sind. Die Familien werden durch erfahrene pädagogische Fachkräfte, welche die Gebärdensprache beherrschen, in ihrem Erziehungsalltag unterstützt.
Denn um diese Familien bestmöglich begleiten zu können, benötigt es einerseits eine fließende Kommunikation miteinander und andererseits sehr gute Kenntnisse der Lebenswelt der Gehörlosen.

Kommunikation: 

Hörgeschädigte/Gehörlose erleben häufig einen erschwerten Zugang zu Hilfe- und Unterstützungssystemen, da diese für sie nur mit Dolmetschern nutzbar sind, deren Kosten häufig aber von den Familien getragen werden müssen. Aber auch die Vermittlungsarbeit eines Dolmetschers zwischen einer pädagogischen Fachkraft und den hörgeschädigten/gehörlosen Familienmitgliedern, z.B. im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH),  kann den direkten Austausch nicht ersetzen, weshalb ein nachhaltiger Beziehungsaufbau kaum möglich ist. Deshalb setzt das SOS-Kinderdorf Bremen in Familien mit einem oder mehreren hörgeschädigten/gehörlosen Familienmitgliedern pädagogische Fachkräfte ein, welche die Gebärdensprache beherrschen.

Lebenswelt: 

Der Erziehungsalltag hörgeschädigter/gehörloser Eltern unterscheidet sich von dem hörender Menschen. Einfachstes Beispiel: Ein hörendes Kind entscheidet über die Fortsetzung oder den Abbruch eines Gesprächs, indem es seine Mutter anschaut oder wegguckt. Diese Kinder nehmen auch deutlich mehr Informationen aus der Außenwelt auf als ihre hörgeschädigten/gehörlosen Eltern. Es lebt sowohl in der hörenden als auch in der gehörlosen Welt. Das erschwert es z.B. den Eltern, notwendige Regeln durchzusetzen. Deshalb setzen wir in Familien mit einem oder mehreren hörgeschädigten/gehörlosen Familienmitgliedern erfahrene Fachkräfte ein, die mit der Lebenswelt dieser Familien vertraut sind und bewährte Erziehungsmethoden vermitteln.
Die Familien erfahren von den erfahrenen Fachkräften Unterstützung bei der möglichst selbständigen Bewältigung alltäglicher Herausforderungen, wie z.B.
  • Erziehungsfragen im Kindes-, Jugendlichen- und jungen Erwachsenenalter,
  • Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung, Frühförderung oder Logopädie,
  • Haushaltsführung und kindgerechte Wohnungsgestaltung,
  • fristgerechte Bearbeitung von Amtsangelegenheiten und
  • der Gesundheitsfürsorge für alle Familienmitglieder.
     

Auf einen Blick

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Gebärdensprache
  • gemäß § 31 SGB VIII

  • Erziehungsbeistandschaft (EB) in Gebärdensprache
  • gemäß § 30 SGB VIII

  • Begleitete Umgänge (BU) in Gebärdensprache
  • gemäß § 18,3 SGB VIII und §§ 1684, 1685 BGB

  • Betreutes Jugendwohnen (BJW) in Gebärdensprache
  • § 34, 41 SGB VIII
     

Anfragen außerhalb Bremens

  • Bei Ambulanten Hilfen in Gebärdensprache außerhalb Bremens wird eine separate Erstattung der Fahrtkosten vereinbart.

Aktueller Hinweis

Aufgrund der aktuellen Auslastung können wir derzeit leider nur Anfragen aus Bremen und dem direkten Umland (bis 10km) entgegennehmen.

So erreichen Sie uns

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Janine Schönefeldt und Kerstin Reimann

SOS-Ambulante Hilfen Bremen
Regionalbüro Bremen-Süd
Friedrich-Ebert-Straße 104
28199 Bremen

Telefon:

0421 59712-662
kerstin.reimann@sos-kinderdorf.de