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Schutzkonzept des SOS-Kinderdorf Berlin

Alle sind gemeint! Alle sind beteiligt!

Der SOS-Kinderdorf e.V. nimmt seine große Verantwortung zum Schutz der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und stellt eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, die übergriffiges Handeln und sexualisierte Gewalt innerhalb der Organisation verhindern sollen. Das ist die Grundlage für das SOS-Kinderdorf Berlin, um darauf ein erweitertes Schutzkonzept aufzubauen. Im Zentrum des Konzepts steht nicht nur der mögliche Machtmissbrauch von Fachpersonal oder professionell Beschäftigten gegenüber Betreuten. Das Berliner Konzept umfasst den Schutz aller Akteur*innen innerhalb der Einrichtung und ist ein grundlegender und nicht hinterfragbarer Bestandteil unserer Arbeit. Das SOS-Kinderdorf Berlin soll ein sicherer Ort für alle sein – für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ebenso wie für Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte und ehrenamtlich Tätige. Ziel ist es, zu allen Zeiten und ohne Kompromisse eine Kultur zu etablieren bzw. zu stärken, in der sich jeder traut, mit jedem zu reden.

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Prävention

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Intervention

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Aufarbeitung

Prävention

Prävention ist keine Maßnahme, die einmal gemeinsam am Tisch erarbeitet und dann abgeschlossen wird. Sie ist ein reflektierter Prozess, in dem immer wieder nach besseren Lösungen gesucht und eine Kultur der Achtsamkeit aufgebaut wird, die für alle Beteiligten selbstverständlich ist. Dabei ist es wichtig, mit möglichen Fehlern offen umzugehen und automatische Schuldzuweisungen zu vermeiden. Das SOS-Kinderdorf Berlin hat einen vielfältigen Werkzeugkasten entwickelt, mit dessen Instrumenten eine möglichst sichere Präventionsarbeit ermöglicht wird und der immer weiter wachsen kann.

Dazu zählen:

Kinderrechte

Damit Kinder und Jugendliche in den Prozess der Prävention aktiv mit eingebunden werden können, müssen sie zuallererst ihre eigenen Rechte kennen. Hier stehen vor allem das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Mittelpunkt, wie sie auch in der Charta der UN-Kinderrechte verankert sind. Im SOS-Kinderdorf Berlin werden seit zwei Jahren mehrmals monatlich Kinderrechte-Workshops im Familienzentrum angeboten, bei denen sich die Kinder altersgerecht und leicht verständlich mit ihren Rechten vertraut machen können. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch selbstbewusst einfordern.

Beteiligung

Beteiligung ist ein zentrales Instrument, um Kinder und Jugendliche vor pädagogischen Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt zu schützen. Im Alltag der Kinderdorffamilien und –wohngruppen wird das z.B. in regelmäßigen KidsTeams umgesetzt. Einmal im Monat treffen sich alle betreuten Kinder der einzelnen Familien/WGs mit mindestens einem/einer Mitarbeiter*in und sie besprechen alle Themen, die die Gruppe betreffen. Hier ist Platz für persönliche Anliegen und natürlich mögliche Beschwerden.

Anregungs- und Beschwerdemanagement

Das Anregungs- und Beschwerdemanagement ist im SOS-Kinderdorf Berlin seit vielen Jahren fest verankert. Alle Mitarbeiter*innen werden über dieses Instrument bei ihrer Einstellung informiert und im weiteren Verlauf regelmäßig informiert und auf den aktuellen Stand gebracht. Insofern verstehen sich alle Mitarbeitenden als Multiplikator*innen für das Anregungs- und Beschwerdemanagement. Jede*r Mitarbeiter*in kann Beschwerden annehmen und ist verpflichtet, sie verantwortungsvoll zu bearbeiten und zu teilen, z.B. in Teamsitzungen und ggf. mit der Einrichtungsleitung.  

Sexuelle Bildung

Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Und das Erleben einer positiv empfundenen Sexualität gehört zu einem zufriedenen Leben. Im Rahmen unserer Projekte „Frag doch!“ unterstützen wir mit Beratung und Workshops seit vier Jahren junge Menschen auf dem Weg dahin. Erweitert wurde das Format durch das curriculare Angebot „Lass uns mal reden!“, das u.a. den Umgang mit digitalen Medien beim Thema Sexualität in den Fokus nimmt.

Ob Cybermobbing, übergriffige Kontaktaufnahmen im Internet oder die enorme Sexualisierung des Alltags in Europa, die vor allem Geflüchteten zu schaffen macht – hier können im geschützten Rahmen alle Themen angesprochen werden.

Verhaltenskodex

Seit 2021 ist der Verhaltenskodex ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeitenden im SOS-Kinderdorf Berlin. Alle bestehenden und neu eingestellten Mitarbeiter*innen ebenso wie alle ehrenamtlich Beschäftigten und Honorarkräfte bekennen sich mit ihrer Unterschrift zu dieser Selbstverpflichtung und versichern damit u.a. professionelles und verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber den anvertrauten Personen und untereinander

Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis

Alle Menschen, die im SOS-Kinderdorf Berlin arbeiten, alle fest und temporär eingestellte Mitarbeiter*innen, alle Honorarkräfte und Ehrenamtliche müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachweisen. Es beinhaltet alle möglichen, geringfügigen kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen. Das Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneuert werden.

BuGs

BuGs ist die Abkürzung für „Beratung bei Unsicherheiten zu Grenzüberschreitungen in der sozialen Arbeit“ und steht für alle Mitarbeitenden im SOS-Kinderdorf e.V. zur Verfügung. Manchmal gibt es ein „komisches Bauchgefühl“ beim Verhalten von Kolleg*innen gegenüber von Betreuten, das man noch nicht konkret benennen kann.

Dennoch möchte man sich darüber austauschen, um möglicherweise Schlimmes zu verhindern. Das anonyme und freiwillige Angebot hilft, die eigene Wahrnehmung besser einzuschätzen. 

Potenzial- und Risikoanalyse

Um ein passgenaues und bedarfsgerechtes Schutzkonzept für das SOS-Kinderdorf Berlin entwickeln zu können, wird seit Anfang 2022 zunächst eine extern begleitete Bestandserfassung der besonderen Potenziale und Risiken der Einrichtung in Bezug auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch vorgenommen. Es dreht sich dabei u.a. um diese Fragen:

  • Wo sind wir bereits gut aufgestellt?
  • Welche Schutzinstrumente gibt es und wie ist deren Wirkung einzuschätzen?
  • Wo sehen wir Sicherheitslücken - räumlich, in der Ausstattung, in der Qualifikation oder z.B. auch in der Kommunikation untereinander?

Der Austausch darüber erfolgt dialogisch unter Einbeziehung möglichst vieler Ebenen, Professionen, Teams und Altersgruppen. Am Ende dieses Prozesses steht ein sog. „Baustellenplan“, der wiederum die Basis für die Entwicklung eines Handlungsplans für das kommende Jahr bildet.


Kinderschutzbeauftragte

Die Kinderschutzbeauftragte im SOS-Kinderdorf Berlin stellt die Schnittstelle zwischen der Theorie- und Praxisebene dar.

Zum einen sichert sie Ergebnisse unserer Qualitätsarbeit aus dem fortlaufenden Reflexionsprozess: Dadurch können die beschriebenen Schutzmaßnahmen kontinuierlich an die Lebensrealität der Kinder und Jugendlichen sowie an den pädagogischen Alltag angepasst werden. Zum anderen unterstützt sie die Teams in ihrer Arbeit, als Ansprechpartnerin

  • bei Überlastungssituationen,
  • bei Fallbesprechungen,
  • als Beraterin bei konkreten Verdachtsmomenten oder
  • bei Fortbildungsbedarfen.

Sie übernimmt die Vernetzung zu relevanten bezirklichen Gremien, Netzwerken und anderen spezifischen Fachkräften sowie zur Öffentlichkeitsarbeit. Ihre Aufgabe ist es, den Betreutenschutz in der Einrichtung zu stärken.

Ihre Ansprechpartnerin:

Tatjana Beicht
Kinderschutzbeauftragte

Waldstraße 23/24
10551 Berlin

Telefon: 0160 907 866 73
tatjana.beicht@sos-kinderdorf.de

Intervention

Alle Maßnahmen und Konzepte für einen sicheren Ort, der vor Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt schützt, können nicht 100%ig garantieren, dass es nicht doch zu Grenzverletzungen kommen kann. Der wichtigste Orientierungspunkt für die Planung der Intervention ist das Kindeswohl bzw. das Wohl des/der Betroffenen.

Für ein konstruktives Krisenmanagement ist eine hohe Professionalität und das Zusammenspiel verschiedener Fachkräfte unabdinglich.

Intervention - die wichtigsten Bausteine
  • Rasche Klärung des Verdachts
  • Rasche Beendigung des Missbrauchs bei Bestätigung des Verdachts
  • Nachhaltiger Schutz des/der Betroffenen
  • Angemessenes Hilfsangebot für alle Beteiligten
Der Interventionsplan beinhaltet das Vorgehen in Bezug auf :
  • Dabei geht es um
  • Rasche Klärung des Verdachts
  • Rasche Beendigung des Missbrauchs bei Bestätigung des Verdachts
  • Nachhaltiger Schutz des/der Betroffenen
  • Angemessenes Hilfsangebot für alle Beteiligten
  • Der Interventionsplan beinhaltet das Vorgehen in Bezug auf :
  • Betroffene Kinder und Jugendliche
  • Eltern von Betroffenen
  • Beschuldigte Mitarbeiter*innen
  • Leitung
  • Kolleg*innen / andere Mitarbeiter*innen
  • Andere Kinder und Jugendliche
  • Eltern anderer Kinder und Jugendlichen
  • Öffentlichkeit
Man unterscheidet drei Konstellationen:
  • (Sexualisierte) Gewalt, die durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen begangen wird
  • (Sexualisierte) Gewalt, die Kinder und Jugendliche in der Organisation berichten, die jedoch außerhalb stattgefunden hat oder stattfindet
  • (Sexualisierte) Gewalt, die unter Kindern und Jugendlichen stattfindet

Aufarbeitung*:

Falls Grenzverletzungen trotz aller Sicherheitskonzepte und präventiven Maßnahmen stattgefunden haben sollten, tritt nach der erfolgreichen Intervention der Prozess der Aufarbeitung in Kraft.

Bei einer nachhaltigen Aufarbeitung geht es u.a. um folgende Aspekte:

*in Anlehnung an das Fortbildungsprogramm „Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten“ des Universitätsklinikums Ulm

Aufarbeitung
  • Einsetzen eines internen Fallmanagements nach festgelegten fachlichen Verfahrensweisen und i.d.R. unter Einbeziehung externer Fachkräfte
  • Straf-, arbeits- und dienstrechtliche Fragen
  • Fakten der sexualisierten Gewalthandlungen
  • Folgeproblematiken und Belastungen von unmittelbar und mittelbar betroffenen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Angehörigen
  • Auswirkungen der sexualisierten Gewalthandlungen auf institutionelle Dynamiken vor und unmittelbar nach deren Aufdeckung – insbesondere Auswirkungen eines strategischen Vorgehens von Täter*innen
  • Langfristige Auswirkungen der Gewaltdynamik auf institutionelle Dynamiken (z.B. Teamspaltungen, Schweigegebote, Ausgrenzung)
  • Strukturelle und fachliche Risikofaktoren, die dem/der Täter*in die Ausübung der sexualisierten Gewalthandlungen ermöglichten/erleichterten
  • Krisenmanagement sowie langfristige Interventionen (z.B. Vermittlung und Wirksamkeit von Hilfen für die unterschiedlichen Ebenen der Institution)
  • Ressourcen der Institution
  • Rehabilitierung und Schadensausgleich für Betroffene, aber ggf. auch für zu Unrecht verdächtigte Mitarbeiter*innen/vermeintliche Täter*innen sowie Befriedung aller Beteiligten bei nicht aufklärbaren Fällen

*in Anlehnung an das Fortbildungsprogramm „Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten“ des Universitätsklinikums Ulm

Ihre Ansprechpartnerin

SOS-Kinderdorf unterstützt die Kampagne "Kein Raum für Missbrauch"

Das Wohlergehen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Art von (sexualisierter) Gewalt innerhalb sowie außerhalb unserer Einrichtungen ist dem SOS-Kinderdorf e.V. ein wichtiges Anliegen, dem wir nicht zuletzt durch die Unterstützung der Kampagne der Bundesregierung "Kein Raum für Missbrauch" Ausdruck verleihen möchten. SOS-Kinderdorf fördert die Sensibilisierung gegenüber sexuellen Übergriffen und Gewalt und trifft in seinen Einrichtungen die erforderlichen Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche zuverlässig davor zu schützen.