Integrative Gruppen in Kindergärten bestehen meist aus 15 Kindern, von denen in der Regel drei bis fünf behindert oder von Behinderung bedroht sind. Die Gruppen werden von je zwei pädagogischen Fachkräften, davon meist eine Fachkraft mit heilpädagogischer oder vergleichbarer Zusatzausbildung, betreut.
Die zweite Variante ist eine Einzelintegrationsmaßnahme in der Regelgruppe unter bestimmten Voraussetzungen.
Über eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal ist gewährleistet, dass die Kinder störungsspezifische und therapeutische Förderung - zumeist in den Räumlichkeiten und der Gruppe des integrativen Kindergartens - erhalten.