Eine Erziehungsbeistandschaft kann über das Jugendamt beantragt werden. Ziel ist es, junge Menschen zwischen zumeist elf und 17 Jahren individuell zu fördern. Auch hier trifft sich die Fachkraft über ein Jahr hinweg ein- bis zweimal pro Woche mit den Jugendlichen, übt mit ihnen zum Beispiel Lernstrategien ein, begleitet sie zu Behörden und Institutionen, gibt ihnen Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung oder spricht mit ihnen über Krisen und Konflikte.
Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es auch, Jugendliche und Eltern wieder ins Gespräch miteinander zu bringen und neue gemeinsame Lösungsstrategien zu erarbeiten. Die Hilfen sind jeweils individuell auf den Jugendlichen und seine Bedürfnisse zugeschnitten.
Ziel ist es, dass die Jugendlichen in ihrer Entwicklung, in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit und beim Aufbau von sozialen Kontakten unterstützt und bei der Ausbildungsplatzsuche begleitet werden. Denn zumeist haben sie gleich mehrere schwerwiegende Probleme auf einmal zu bewältigen. Auch bei der Erziehungsbeistandschaft gilt der Grundsatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.