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Im Video: die SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth - Ein Ort zum Leben

Die SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth liegt oberhalb von Rieneck bei Gemünden am Main. Aus einer Begegnung zwischen Herman Gmeiner und Eugen Burnus im Jahr 1978 entstand die Idee zur Gründung der Dorfgemeinschaft aus dem ehemaligen Hofgut „Hohenroth. Mittlerweile wird eine Fläche von 100 Hektar Äcker, Wiesen und Wald bewirtschaftet. In der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth leben 162 erwachsene Menschen mit  kognitiver  Beeinträchtigung in Hausgemeinschaften zusammen. Betreut werden sie von Hauseltern, die gemeinsam mit ihren Kindern in den Hausgemeinschaften wohnen. Zur Dorfgemeinschaft Hohenroth gehören auch der Zollberghof, der Talhof in Schaippach und die Villa Adelmann in Burgsinn. 
Unser Film begleitet über ein Jahr hinweg den 42-jährigen Volker, der in der Hausgemeinschaft von Familie Behl lebt, sowie die 38-jährige Christiane, die im Café mitarbeitet und seit drei Jahren ihr Leben eigenständig in einer Wohngruppe meistert.
Hohenroth ist ein Ort zum Leben, ist Heimat. Zusammen wohnen, miteinander arbeiten, gemeinsam Kulturelles schaffen – das sind die drei wesentlichen Elemente der SOS-Dorfgemeinschaft. Die äußere Gesamtgestaltung des Dorfes, die Architektur der Wohnhäuser und der Arbeitsstätten unterstützen die Anliegen der Dorfgemeinschaft. 


Fachinformationen

Ziel der Begleitung in der Dorfgemeinschaft ist es, den Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung beim Aufbau und Erhalt von Kompetenzen zu unterstützen, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Diese und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit sind wichtige Zielsetzungen. Der Umfang der individuell möglichen Autonomie sowie der benötigten Unterstützung wird gemeinsam in einem Hilfeplan vereinbart.
Die besondere Wohnform in der Gemeinschaft ermöglicht ein hohes Maß an Kontinuität und Verbindlichkeit in menschlichen Beziehungen und schafft das Gefühl von Zugehörigkeit. Ein Zusammenleben als Paar ist in der Dorfgemeinschaft für Menschen mit kognitiver Beinträchtigung möglich.
In den Arbeitsbereichen in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth verfolgen wir das Ziel, allen in Hohenroth lebenden Menschen ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Menschen sind stolz auf ihre Arbeit und die daraus entstehenden Produkte und Dienstleistungen und erleben ihre Tätigkeit als herausfordernd und sinnstiftend.
Die Perspektive des Aufenthalts ist langfristig. Ab Volljährigkeit und über das Erreichen des Rentenalters hinaus können Bewohnerinnen und Bewohner in der Dorfgemeinschaft bleiben.
In die SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth werden Frauen und Männer mit kognitiver Beeinträchtung ab dem 18. Lebensjahr aufgenommen. Voraussetzung ist die Beendigung der Schulpflicht. 
Vorrangig wird die Dorfgemeinschaft solchen Menschen Unterstützung anbieten, für die eine Beheimatung auf Dauer der vorausschaubaren Lebensperspektive entspricht und deren Hilfebedarf in der Dorfgemeinschaft besonders gut entsprochen werden kann. Die BewohnerInnen sollen mindestens zu geringen Arbeitsleistungen befähigt sein und mit den besonderen Beschäftigungsmaßnahmen gefördert werden können.
Das Aufnahmeverfahren sieht als ersten Schritt ein Bewerbungsschreiben mit ausführlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, evtl. Arzt- und Entwicklungsberichte) vor. Wenn aufgrund des beschriebenen Hilfebedarfs eine Aufnahme grundsätzlich vorstellbar ist, laden wir zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein. Bei einem geeigneten freien Platz kann ein Gastaufenthalt von zwei bis zu vier Wochen stattfinden. 
Im Rahmen des Gastaufenthaltes wird festgestellt, ob das Leistungsangebot der Einrichtung und der Unterstützungsbedarf des Bewerbers bzw. der Bewerberin übereinstimmen. Danach ist eine endgültige Aufnahmezusage möglich. Bei Aufnahme wird ein Wohn- und Betreuungsvertrag geschlossen, der Leistungen und Verfahrensregelungen beinhaltet.
Im Voraus ist die Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger zu klären.
In einer Hausgemeinschaft leben gemeinsam jeweils sieben bis neun Männer und Frauen mit einer kognitiven Beeinträchtigung mit einem Hauselternpaar und dessen Familie. Eine Familienhelferin, die die Hauseltern bei deren Abwesenheit vertritt, eine Haushaltshilfe und gegebenenfalls  Absolventen des Freiwilligen Sozialen oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres ergänzen die Hausgemeinschaft.
Es werden Wohnmöglichkeiten angeboten, die einerseits Autonomie und andererseits soziale Bindungen fördern. Der Mensch mit Behinderung findet einen Lebens-rhythmus vor, der das Leben überschaubar macht und ein Grundvertrauen zu einer selbstbestimmten Lebensführung stärkt und fördert. Er wird dabei vorrangig von den Hauseltern als verlässliche Bezugspersonen begleitet.
Die Bezugspersonen vermitteln Sicherheit und Rückhalt.  Sie tragen Sorge für sein körperliches, seelisches und geistiges Wohlbefinden. Sie geben in diesem Rahmen Hilfen zur Orientierung in Raum und Zeit, zum Umgang mit Geld und Besitz, bei der Beziehungsgestaltung und der weiteren Entwicklung von Fähigkeiten und Talenten.

Sexualität ist ein Lebensthema und kommt in der Begleitung von Menschen mit Behinderung alltäglich vor. In der Dorfgemeinschaft Hohenroth erfahren die BewohnerInnen im Bereich Sexualität und Partnerschaft - wie in jedem anderen Lebensbereich auch -   die individuell gewünschte und notwendige Unterstützung.
Eine respektvolle Sexualitätsbegleitung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und Schutz:
  • Sie sorgt sich um Ermöglichung selbstbestimmten sexuellen Lebens im Falle von behindernden Bedingungen
  • Sie achtet auf Grenzüberschreitungen und versucht, schädigende Grenzverletzungen zu verhindern und interveniert, wenn sich sexualisierte Gewalt ereignet.
Unser

Sexualpädagogisches Konzept

(PDF)
in leichter Sprache als Download
Unser

Sexualpädagogisches Konzept

(PDF)
als Download


Die Bewohnerinnen und Bewohner der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth  sind an allen Fragen ihrer Lebensplanung, ihrer Förderung und ihrer Entwicklung beteiligt und werden in der individuellen Hilfeplanung eingebunden.
Der Bewohnerrat ist die gewählte Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth. Er besteht aus sieben Mitgliedern und ist Ansprechpartner bei Wünschen, Ideen und Beschwerden. 
Regelmäßig trifft sich der Bewohnerrat mit dem pädagogischen Fachdienst und der Einrichtungsleitung, um in einem gemeinsamen Gespräch die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu vertreten und sich selbst über alle wichtigen Entwicklungen und Planungen des Hauses zu informieren.

Die Arbeit in der Dorfgemeinschaft gründet auf einem humanistischen Menschenbild verbunden mit sozialtherapeutischen Ansätzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit wertschätzender Grundhaltung, ihrem Engagement und fachlichem Können für die Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und das Leben in der Dorfgemeinschaft ein.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für uns ein wesentlicher Qualitätsfaktor. Unsere Arbeitsansätze über-prüfen wir regelmäßig im Rahmen des SOS-GAB-Qualitätsentwicklungsverfahrens. 
Die besondere Qualität unserer Arbeit wird durch das Engagement vieler Spenderinnen und Spender ermöglicht. Wir setzen unsere Spendenmittel verantwortungsvoll und zielgerichtet ein
Zwischen der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth und dem Bezirk Unterfranken als zuständiger überörtlicher Sozialhilfeträger besteht eine Leistungsentgeltvereinbarung. Die Erlöse der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth sind Bestandteil der Finanzierung. Spendenmittel des SOS-Kinderdorf e.V. gewährleisten die besondere Qualität der Arbeit in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth.

So erreichen Sie uns

SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth

Einrichtungsleitung

Mario Kölbl

Hohenroth 4
97737 Gemünden am Main

Telefon:

09354 9099-0

Fax: 09354 9099-18

dg-hohenroth@sos-kinderdorf.de