Hero Image
Kinderrechte in Deutschland

Wir brauchen einen Bewusstseinswandel

SOS-Kinderrechtsexpertin Luise Pfütze im Interview 

Warum plädiert SOS-Kinderdorf dafür, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen? Gilt das Grundgesetz etwa nicht für Kinder?
Natürlich gelten die Grundrechte für alle Menschen und damit auch für Kinder. Aber Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen, sie befinden sich noch in der Entwicklung und benötigen besonderen Schutz, Förderung und kindgerechte Beteiligung. Im Gegensatz zu Erwachsenen können Kinder an vielen Stellen ihre Rechte nicht selbst einfordern und vertreten. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Eltern, aber auch die Gesellschaft dafür sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Darum ist es so wichtig, dass Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden. Bisher kommen Kinder in unserer Verfassung explizit nur als „Regelungsgegenstand“ vor, nämlich im Art. 6 des Grundgesetzes, der das Elternrecht regelt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung Kinder längst als eigenständige GrundrechtsträgerInnen anerkannt hat, ist ihre Subjektstellung im Grundgesetz noch nicht ausdrücklich verankert.
Was würde sich durch die Aufnahme in das Grundgesetz konkret ändern?
Ich erwarte mir von der Gesetzesänderung einen allgemeinen Bewusstseinswandel bezüglich der Rechte von Kindern, aber natürlich auch strukturelle Veränderungen. Künftig müssten bei gesetzgeberischen, politischen und gerichtlichen Entscheidungen die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden als bisher. Zum Beispiel im Bildungsbereich, bei Schutz vor Gewalt, beim Schutz vor Umwelteinflüssen, im Gesundheitsbereich, im Asyl- und Ausländerrecht oder beim Straßen- und Wohnungsbau. Die staatliche Verantwortung, für kindgerechte Lebensverhältnisse zu sorgen, würde stärker hervorgehoben werden, was nicht zuletzt angesichts von Kinderarmut und extrem ungleicher Bildungschancen in Deutschland äußerst wichtig wäre. Außerdem wären Kinderrechte letztendlich einklagbar und bei ihrer Verletzung bestünde die Möglichkeit der Verfassungsklage. Natürlich würde sich nach einer Grundgesetzänderung die Situation nicht von heute auf morgen ändern, aber mittelfristig würden sich auch im einfachen Recht, also unterhalb der Verfassungsebene, positive Veränderungen für Kinder ergeben.
Böse Zungen behaupten, das Thema Kinderrechte sei nur Symbolpolitik und werde zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Was sagen Sie dazu?
Warum eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz tatsächliche Auswirkungen hätte, haben wir ja bereits besprochen. Dass das Thema im Wahlkampf aufkommt, heißt auch nicht unbedingt, dass es zu diesem Zweck missbraucht wird. Wichtig wäre dann, dass es sich auch verbindlich im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung wiederfindet. Außerdem kann Symbolkraft durchaus positive Auswirkungen haben. Heribert Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“ hat einmal gesagt, eine Verfassung sei nicht nur eine Ansammlung von juristischen Formulierungen, sondern auch so etwas wie eine Liebeserklärung an ein Land. Und wenn darin die Kinder nicht ausdrücklich vorkämen, dann fehle etwas. Ich sehe das genauso. In der Verfassung sind die Grundnormen einer Gesellschaft festgeschrieben. Wenn Kinderrechte nicht dabei sind, fehlt ein ganz wichtiger Teil.
Kritiker wenden ein, dass durch die Aufnahme von Kinderrechten in der Verfassung das Elternrecht geschwächt und die Erziehung verstaatlicht wird. Wie sehen Sie das?
Es ist ein Missverständnis, dass das Elternrecht geschwächt wird, wenn die Rechte von Kindern gestärkt werden. Artikel 5 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nennt explizit die Respektierung des Elternrechts und Artikel 18 schreibt die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes in erster Linie den Eltern zu. Gleichzeitig verpflichtet Art. 18 der UN-KRK den Staat dazu, Eltern bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe angemessen zu unterstützen. Insofern ist das Gegenteil der Fall: Wenn die Rechte der Kinder gestärkt werden, stärkt das auch die Eltern darin, ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern und deren Rechten wahrzunehmen.
Das Interview mit Luise Pfütze wurde im November 2019 geführt.