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Fokusthema: Kinderrechte

Kindern eine Stimme geben

Jedes Kind hat ein Grundrecht auf Unversehrtheit, Bildung und eigene Meinung. So will es die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Doch wie steht es tatsächlich um die Kinderrechte in Deutschland?

Schon bei der Bekanntheit der Kinderrechte gibt es erhebliche Defizite, wie der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerks aus dem Jahr 2017 zeigt. Danach geben 82 Prozent der Kinder und 85 Prozent der Erwachsenen an, Kinderrechte nur vom Namen her oder überhaupt nicht zu kennen. Und das 25 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention durch den Bundestag. Die Tatsache, dass ein Gesetz in der Welt ist, heißt eben noch lange nicht, dass es in der Praxis auch angewendet wird. Vor allem dann nicht, wenn es der Personenkreis, dem es zugutekommen soll, gar nicht kennt. 

Kennen Sie alle Kinderrechte?

Wir engagieren uns bei SOS ganz besonders für Kinderrechte, weil gerade die Kinder, um die wir uns kümmern, zu oft die Erfahrung gemacht haben, dass ihre Rechte nicht geachtet oder nicht ernst genommen worden sind. Die Beachtung der Kinderrechte ist wichtig, damit die Kinder eine Chance haben, glücklich aufzuwachsen und zu erfolgreichen Erwachsenen zu werden.

Dr. Birgit Lambertz, Geschäftsführung SOS-Kinderdorf e.V.

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Seit 1989 gibt es die UN-Kinderrechtskonvention, die von den Vereinten Nationenerstellt wurde.

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Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Welt, außer den USA, ratifiziert worden.

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Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren.

Icon Donation Report

Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie drei Zusatzprotokolle.

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Seit dem 14. April 2014 können sich Kinder beim UN-Ausschuss für Kinderrechte in Genf beschweren.

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Bis heute wurden Kinderrechte noch nicht in das deutsche Grundgesetz aufgenommen.