Gute-Kita-Gesetz verabschiedet: SOS-Kinderdorf sieht weiteren Handlungsbedarf

München, 14. Dezember 2018

SOS Kinderdorf e.V. begrüßt, dass Bundestag und Bundesrat nach vielen Diskussionen heute das Gute-Kita-Gesetz beschlossen haben. Damit legt der Bund einen wichtigen Grundstein für mehr Qualität in deutschen Kitas. Langfristig braucht es jedoch bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen, um allen Kindern einen gleich guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Aufgrund seiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung weiß SOS-Kinderdorf um die zahlreichen Herausforderungen, mit denen Erzieherinnen und Erzieher im Betreuungsalltag konfrontiert sind. „Mit dem Gute-Kita-Gesetz geht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt für eine bessere Kindertagesbetreuung in Deutschland. Um jedoch langfristig den ‚Kita-Flickenteppich‘ zu vermeiden, setzt sich SOS-Kinderdorf weiterhin für bundesweit einheitliche Standards ein“, erklärt Dr. Birgit Lambertz, Geschäftsführerin bei SOS-Kinderdorf e.V.
Durch das neue Gesetz besteht nun die Möglichkeit, die Qualität entsprechend der regionalen Bedingungen zu erhöhen, z.B. im Bereich der Fachkraft-Kind-Relation. Dadurch steigen dann auch die Chancen, dass noch mehr Kinder in ihrer Kita auf verlässliche Bezugspersonen vertrauen können, die auch ausreichend Zeit für ihre individuellen Belange haben. Allerdings leider nur partiell und nicht auf Dauer. Dreh- und Angelpunkt für höhere Qualität ist die Finanzierung. Um die Situation von Kitas langfristig zu verbessern, ist es nötig, diese dauerhaft und nachhaltig, anstelle von mittelfristig, zu sichern. „Leider konnte sich die Große Koalition nur auf eine auf vier Jahre befristete Finanzierung einigen. Dies bietet höchstens einen Anreiz für Pilotprojekte, sichert aber keine dauerhafte Unterstützung des Bundes, um eine nachhaltige Verbesserung der Kita-Qualität zu erreichen“, betont Lambertz.
Positiv bewertet SOS Kinderdorf, dass die eingebrachte Kritik zur generellen Beitragsfreiheit teilweise aufgenommen wurde. Nach der verabschiedeten Fassung dürfen die Länder die bereitgestellten Mittel nicht ausschließlich für die Gebührenentlastung aufwenden. Wie der Verein im Gesetzgebungsprozess wiederholt betont hatte, ist eine flächendeckende Beitragsfreiheit als solches kein Instrument, um Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern. Es muss daher der Ansatz verfolgt werden, zunächst in die Qualität zu investieren, bevor die Mittel für die allgemeine Beitragsbefreiung verwendet werden. Mit Blick auf die Beitragsstaffelung appelliert SOS-Kinderdorf an die Länder, ihrer Verantwortung nachkommen und zwingend einkommensschwächere Eltern stärker zu entlasten.

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