Die UN-Kinderrechtskonvention tritt für Deutschland in Kraft.
Das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ wird erlassen.
Der „Nationale Aktionsplan Kinderschutz“ entwirft Ziele für ein kindgerechtes Deutschland.
Letzte Vorbehalte der Bundesrepublik gegen die Kinderrechtskonvention werden zurückgenommen.
Das Familienministerium richtet eine Monitoring-Stelle für Kinderrechte ein.
Der Koalitionsvertrag der Regierung will die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.