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Spendenquittung von SOS-Kinderdorf
Wussten Sie schon? Ihre Spendenquittung wird Ihnen bei einer Spende ab 200 Euro und 1 Cent automatisch zugeschickt!
Spenden bis 200 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Spendenquittung erforderlich.
Auch der SOS-Kinderdorf e.V. versendet Spendenquittungen erst ab einem Betrag von 200,01 Euro.
Sie haben keine Spendenquittung bekommen?
Sollten Sie einmal keine Spendenquittung für das Finanzamt erhalten haben, senden wir Ihnen diese gerne nachträglich zu.
Zuwendungsbestätigung anfordern
SOS-Kinderdorf Spendenquittungen sind geprüft
Der SOS-Kinderdorf e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München für Körperschaften wegen "Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie der Förderung der Wissenschaften und Forschung i. S. der Paragraphen 51 ff. der Abgabenverordnung von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer befreit." Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälterals Sonderausgaben abzugsfähig. Unsere Zuwendungsbestätigungen sind formgemäß und vom Finanzamt genehmigt.