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Steuervorteile

Vertragsunterzeichnung

Eine Spende ist oft der Anfang der Hilfe für die Projekte des SOS-Kinderdorf e.V.. Wir sind für jede Hilfe dankbar und als gemeinnütziger Verein können wir Ihnen diese Dankbarkeit auch mit Hilfe des Staates zeigen: Spende, Stiftung und Erbe zugunsten des SOS-Kinderdorf e.V. werden durch eine Reihe von Steuervorteilen für Sie honoriert.

Erbschaftssteuer

Der SOS-Kinderdorf e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen dem Verein testamentarisch zugewandte Vermögen kommt deshalb ungeschmälert den betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute.

Steuerliche Neuregelung

Hier finden Sie einen ausführlichen Aktenvermerk über die wesentlichen Änderungen nach dem neuen Erbschaftssteuerrecht, das für alle Nachlässe gilt, bei denen der Erblasser nach dem 31.12.2008 verstorben ist.

Steuerklasse IFreibetrag

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder und Stiefkinder400.000 Euro
Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder (Enkel)400.000 Euro
Kinder lebender Kinder und Stiefkinder (Enkel)200.000 Euro
Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen100.000 Euro
Steuerklasse II Freibetrag
Geschwister20.000 Euro
Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern20.000 Euro
Stiefeltern20.000 Euro
Schwiegerkinder20.000 Euro
Schwiegereltern20.000 Euro
geschiedener Ehegatte20.000 Euro
Steuerklasse IIIFreibetrag
alle übrigen Erwerber20.000 Euro

Steuersätze:

Wert des steuerpflichtigen
Erwerbs bis … Euro
%-Satz in der
Steuerklasse
%-Satz in der
Steuerklasse
%-Satz in der
Steuerklasse

I
II
II
III
nur 2009
ab 01.01.2010
ab 01.01.2009
75.00073015
30
300.000113020
30
600.000153025
30
6.000.000193030
30
13.000.000235035
50
26.000.000275040
50
über 26.000.000305043
50