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Häufige Fragen & Antworten

Zwei Mädchen aus dem SOS-Kinderdorf Brandenburg

1. Kann ich den SOS-Kinderdorf e.V. testamentarisch bedenken?

Ja, Sie können in Ihrem Testament den SOS-Kinderdorf e.V. als Alleinerben, Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

2. Gibt es einen Vordruck für ein Testament?

Nein, das Verfassen eines Testaments ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, deshalb gibt es keine Vordrucke. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass ein Testament handschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder notariell errichtet werden muss.

3. Wie kann ich ein Testament so verfassen, dass es gültig ist?

Ein Testament kann vor einem Notar abgefasst werden. Ebenso ist es möglich, das Testament eigenhändig handschriftlich niederzulegen und zu unterschreiben. Dabei sollte Ort und Datum nicht vergessen werden. Sowohl ein notarielles als auch ein handschriftliches Testament sind gültig.

4. Kann ich mein Testament nachträglich ändern?

Sie können Ihr Testament ändern und widerrufen, soweit Sie nicht durch ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag gebunden sind. Für diese Fälle können Sie, sollte der Ehegatte vorversterben, die letztwillige Verfügung nicht mehr ändern. Etwas anderes gilt, wenn Sie sich eine Abänderungsklausel in den gemeinsamen letztwilligen Bestimmungen vorbehalten haben.

5. Kann ich nach dem Abfassen meines Testaments zu Lebzeiten noch frei über mein Vermögen verfügen?

Sie können nach Abfassen eines einseitigen Testaments frei über Ihr Vermögen verfügen. Denn das Testament regelt allein die Verteilung des Vermögens nach dem Ableben. Haben Sie hingegen ein Berliner Testament mit Ihrem Ehegatten oder einen Erbvertrag errichtet, so genießt der letztendlich Bedachte Schutz vor beeinträchtigenden Schenkungen, die erfolgen, um ihn zu benachteiligen.

6. Wo bewahre ich mein Testament auf?

Das Original des Testaments kann beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Testament zu gegebener Zeit eröffnet wird und die bedachten Personen im Testament verständigt werden. Sie können Ihr Testament aber auch zu Hause aufbewahren. Jeder, der das Testament nach dem Ableben findet, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben.

7. Wie erfährt der SOS-Kinderdorf e.V. von meinem Ableben?

In der Regel erfahren wir erst davon, wenn uns das Nachlassgericht Ihr eröffnetes Testament übersendet. Sie können jedoch eine Vertrauensperson Ihrer Wahl oder auch das Bestattungsinstitut beauftragen, dass wir so schnell wie möglich verständigt werden sollen.

Eine alte Hand hält eine junge Hand Foto von Marzanna Syncerz/fotolia

8. Kümmern Sie sich um meine Beerdigung und Grabpflege, wenn ich Sie in meinem Testament bedenke?

Selbstverständlich übernehmen wir die ehrenvolle Aufgabe der Beerdigung und die Grabpflege, wenn wir testamentarisch bedacht sind und Sie dies wünschen. Für die Beerdigung müssen Sie lediglich Vorkehrungen treffen, damit wir zu gegebener Zeit rechtzeitig davon erfahren. Es wäre deshalb am Besten, wenn Sie das Bestattungsinstitut und uns über Ihren Wunsch vorab verständigen.

9. Kann ich eine bestimmte SOS-Kinderdorf-Einrichtung, die mir besonders am Herzen liegt, bedenken?

Wenn Sie eine bestimmte SOS-Kinderdorf-Einrichtung testamentarisch bedenken wollen, so sollten Sie in Ihrem Testament vermerken, dass wir die Zuwendung ausschließlich für diese verwenden dürfen.

10. Ist der SOS-Kinderdorf e.V. verpflichtet, Erbschaft- und Schenkungssteuer zu zahlen?

Der SOS-Kinderdorf e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und ist deshalb von Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

11. Kann ich Ihnen auch ein Haus oder eine Wohnung vererben oder zu Lebzeiten schenken?

Ja. Wenn Sie sich entscheiden, uns Ihre Immobilie zu überlassen, so wird in den Gremien des SOS-Kinderdorf e.V. nach Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen entschieden, ob sie sich für eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung eignet oder ob sie fachkundig zum bestmöglichen Preis veräußert werden soll.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 089/12606-169.