Der SOS-Kinderdorf e.V. ist von der Erbschaftssteuer befreit. Deshalb kommt Ihr
Testament der Hilfe für Kinder und Jugendliche ungeschmälert zugute.
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ihrem Testament den SOS-Kinderdorf e.V. unterstützen.
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Hier erfahren Sie mehr über Bedeutung und Tragweite von Vorsorgevollmachten und
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zu: Helfen Sie mit!