Bleistift

"Hartz IV-Berechnungen verfassungswidrig"

Kind mit fleckigem T-Shirt


Das Deutsche Kinderhilfswerk und der SOS-Kinderdorf e.V. haben die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Hartz-IV-Regelsätze infrage gestellt. Fehler im Berechnungsverfahren, bei der Festlegung der Referenzgruppe sowie bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe seien aus verfassungsrechtlicher Perspektive für die Berechnung der Regelsätze nicht tragfähig, sagte der Vorstandsvorsitzende des SOS-Kinderdorf e.V., Professor Johannes Münder. Die beiden Verbände forderten die Politik auf, ein „menschenwürdiges Existenzminimum für Kinder“ zu garantieren.

Porträt Professor Münder Die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder sei nicht valide, da nur eine kleine Anzahl von Haushalten mit Kindern in die Stichprobe einbezogen worden sei, kritisierte Münder. Bei der Festlegung der Summe für den persönlichen Schulbedarf auf 100 Euro sei „offensichtlich freihändig geschätzt“ worden. „Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht, anstatt allein auf fragwürdige Statistiken zu setzen“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. Die bisherigen Vorschläge seien „intransparent, willkürlich und nicht verfassungskonform“. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp einem Jahr die geltende Hartz-IV-Gesetzgebung als rechtswidrig beurteilt und bis Anfang dieses Jahres eine Neuregelung verlangt.

Nach wochenlangen zähen Verhandlungen haben sich Regierung und Opposition nun auf einen Kompromiss geeinigt, der Ende Februar vom Bundestag verabschiedet wurde: Rückwirkend zum 1. Januar wird der Regelsatz um 5 Euro auf 364 Euro im Monat erhöht, im kommenden Jahr steigt er um weitere 3 Euro. Die nach Alter gestaffelten Sätze für Kinder in Höhe 215, 251 und 287 Euro werden nicht steigen. Stattdessen wird es für die etwa 2,5 Millionen bedürftigen Kinder Leistungen aus einem mit 1,6 Milliarden Euro dotierten Bildungspaket geben.