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Geldauflagen und Bußgelder

Ihr Beitrag

  • Die eingehenden Beträge kommen den SOS-Gemeinschaften zugute, die Ihre Hilfe am dringendsten brauchen.

Ihr Gewinn

  1. zweckgebundene Spenden in Deutschland und im Ausland
  2. schnell und diskret
  3. das Gericht wird über jeden Zahlungseingang informiert

Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen nachhaltig einsetzen

Die Zuweisung von Geldauflagen/Bußgelder sind für den SOS-Kinderdorf e.V. ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfs-Angebote und zur Verwirklichung weiterer Vorhaben unserer Arbeit in Deutschland und weltweit. Dank solcher Zuwendungen ist es uns möglich, laufend unser Sozialwerk auszubauen und weitere Plätze für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern bei dieser Aufgabe zu helfen.

Die eingehenden Beträge kommen den SOS-Gemeinschaften zugute, die Ihre Hilfe am dringendsten brauchen. Auf Wunsch setzen wir gerne das uns zugewiesene Geld auch zweckgebunden z.B. für eine von Ihnen bestimmte SOS-Kinderdorf-Einrichtung in Ihrem Wirkungskreis oder im Ausland ein.

Verwaltung der Geldauflagen

  • SOS-Kinderdorf e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen
  • Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen
  • das Gericht wird über jeden Zahlungseingang/Nichteingang zeitnah informiert
  • für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Sonderkonto erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zu unseren
SOS-Gemeinschaften senden wir Ihnen gerne zu.
Ja, ich möchte Material anfordern!

Unser separates Bankkonto für Geldauflagen und Bußgelder:

Postbank München
BLZ 700 100 80
Kto-Nr. 130 875 805

Für Auslandsüberweisungen:
IBAN DE64 7001 0080 0130 8758 05
BIC PBNKDEFF