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Etwas, das bleibt

Jeder kann durch seine testamentarische Verfügung die Zukunft derjenigen mitgestalten, die sie noch vor sich haben. SOS-Kinderdorf bietet hierzu die Gelegenheit - So formulierte es ein Ehepaar das SOS-Kinderdorf in seinem Testament bedachte. Lesen Sie, was Menschen dazu bewegt, SOS-Kinderdorf in ihrem Testament zu berücksichtigen, welche Vorkehrungen dazu von rechtlicher Seite nötig sind und wie sorgfältig und gewissenhaft bei SOS-Kinderdorf nach dem letzen Willen der Legatgeber gehandelt wird.


„Jeder Nachlass bleibt im Gedächtnis“

Mädchen mit Pusteblume

Dr. Daniela Späth, Leiterin des Referats Nachlass und Vermögensüber- tragungen erzählt aus ihrem Arbeitsalltag. mehr zu: „Jeder Nachlass bleibt im Gedächtnis“

Im Mittelpunkt steht der Mensch

Oma mit Enkelin, Marzanna Syncerz - Fotolia

In Fällen, in denen SOS-Kinderdorf als Erbe eingesetzt ist, fällt dem Verein die Abwicklung aller Angelegenheiten nach dem Ableben des Erblassers zu. mehr zu: Im Mittelpunkt steht der Mensch

Abgemacht- wir vererben ein Kinderlächeln

Mädchen klettert

"Nächster Halt: Renatastraße", tönt die Stimme aus dem Straßenbahn- lautsprecher und Elise Lehmann taucht aus ihren Erinnerungen auf... mehr zu: Abgemacht- wir vererben ein Kinderlächeln

Franz Billig- Hilfe, die man spüren kann

Verschränkte Hände

Die Steine einer Hauswand lassen fühlen, was Zuhause ist. Riechen, Schmecken, Fühlen- die Sinne, die einem Menschen bleiben, dem Sehen und Hören fehlen. Und der dennoch mit seinen Sinnen Gutes tun möchte. mehr zu: Franz Billig- Hilfe, die man spüren kann

Ein Herz für SOS-Kinderdorf

Kinder mit Herzchen geschminkt

Martha Frey ist seit über 30 Jahren treue Spenderin für SOS-Kinderdorf. Zusammen mit ihrem Ehemann August hatte die Berlinerin schon früh den Entschluss gefasst, den SOS-Kinderdorf-Verein auch testamentarisch zu bedenken. mehr zu: Ein Herz für SOS-Kinderdorf

Vererben will gelernt sein

Brille auf Testament, LinieLux fotolia

Die Fachanwältin für Erbrecht, Agnes Fischl, tritt für SOS-Kinderdorf regelmäßig als Referentin bei den so genannten Erbrechtsveranstaltungen auf. Hier erklärt sie, alles Wichtige was man beim Verfassen eines Testaments beachten sollte. mehr zu: Vererben will gelernt sein