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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ermöglichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine gezielte Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung oder Beschäftigung.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die jungen Menschen haben in der Regel
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt
- keine berufliche Erstausbildung
- eine Zuweisung durch den Berufs- oder Reha-Berater der Agentur für Arbeit
Schritt für Schritt – und mit gezielter Unterstützung
Die Maßnahme beginnt für die Teilnehmenden, die noch keinen klaren bzw. keinen realistischen Berufswunsch haben, mit einer Eignungsanalyse. Zur Klärung möglicher Berufsrichtungen bzw. Tätigkeiten werden vorhandene praktische und soziale Fähigkeiten sowie schulisches Wissen überprüft. Im weiteren Verlauf der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, in verschiedenen Ausbildungsbereichen des SOS-Berufsausbildungszentrums erste Grundfertigkeiten und -kenntnisse zu erwerben. Schließlich entscheiden sie sich entweder für den Verbleib in einer dieser Abteilungen oder absolvieren in Betrieben Praktika in anderen Berufsfeldern.
Ein multiprofessionelles Team bestehend aus Bildungsbegleiter/in, Ausbilder/in, Sozialpädagoge/in, Lehrkraft und Psychologe begleitet und unterstützt die Teilnehmenden.
Feste Bestandteile der Maßnahme:
- begleitender Unterricht in Fachtheorie
- Förderunterricht in Deutsch und Mathematik
- umfassende Vorbereitung auf das evtl. Nachholen des Hauptschulabschlusses
- intensive Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz
- EDV-Grundlagenkurs
- Bewerbungstraining
Wochenstundenzahl:
- 39 Stunden
- Während eines betrieblichen Praktikums gelten die Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebes.
Maßnahmedauer:
Je nach Einzelfall zwischen 9 und 18 Monaten
Tägliche Arbeitszeit:
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 7,8 Stunden. Sie beginnt je nach Beruf frühestens um 7:00 Uhr und endet spätestens um 16:45 Uhr.
Berufsschulunterricht:
Berufsschulpflichtige Maßnahmeteilnehmende besuchen einen Tag pro Woche den Berufsschulunterricht.
Maßnahmefreie Tage:
Pro Teilnahme an einem vollen Kalendermonat besteht Anspruch auf 2,5 freie Tage.
Kinderbetreuung:
Kinder von Teilnehmenden mit Erziehungspflichten können zur Betreuung in die Kindertagesstätte des SOS-Berufsausbildungszentrums Nürnberg aufgenommen werden. Diese orientiert sich mit ihren Öffnungszeiten an der Arbeitszeit der Teilnehmenden.
Der Übergang in eine geförderte Ausbildung im SOS-Berufsausbildungszentrum Nürnberg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.